Alle wichtigen Infos zur KassenSichV, der Kassensicherungsverordnung in Deutschland
Achtung: Wer eine elektronische Registrierkasse betreibt und noch keine TSE besitzt, betreibt seine Kasse seit Januar 2023 rechtswidrig. Seit diesem Tag gibt es absolut keine Ausnahmen oder Schonfristen mehr.
Themenübersicht KassenSichV 2020
- Die Digitalisierung in Deutschland
- KassenSichV, der Hintergrund & die Fiskalisierung in Deutschland
- Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
- Belegausgabepflicht, bzw. Bonpflicht
- Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Alle Begriffe zur KassenSichV 2020 im Überblick
Die Digitalisierung in Deutschland
Die Digitalisierung hat den Einzelhandel schon jetzt maßgeblich verändert. Händler steigen zunehmend auf elektronische Kassensysteme um, die nicht nur die täglichen Kaufprozesse im Geschäft optimieren, sondern zusätzliche Online Verkaufsfelder bieten.
Mit diesen neuen Möglichkeiten für den Handel kommen jedoch auch neue Herausforderungen - vor allem für den Steuervollzug. Denn elektronische Kassen sind sehr leicht zu manipulieren und schwer zu überprüfen.
Dadurch gehen dem Staat beim Steuervollzug jährlich mehrere Milliarden Euro verloren, denen man daher verständlicherweise auf den Grund gehen will.
In Deutschland werden jährlich schätzungsweise 125 Milliarden Euro in Steuern unterschlagen. In diesem Zusammenhang wurden in den letzten Jahren immer wieder neue Gesetze und Verordnungen verabschiedet, die den Handel mit elektronischen Kassensystemen besser regulieren sollen. Es geht dabei um die sogenannte Fiskalisierung.
Wir erklären die Fiskalisierung und die KassenSichV 2020 kurz und knapp in folgendem Video:
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KassenSichV, der Hintergrund & die Fiskalisierung in Deutschland
Den Prozess der Fiskalisierung haben bereits etliche andere EU-Staaten eingeführt, um Transaktionen mit elektronischen Kassensystemen sicherer zu gestalten.
Die Grundprinzipien der Fiskalisierung sind die nahtlose Aufzeichnung aller Umsatzdaten, sowie deren geschützte Aufbewahrung, um Manipulation vorzubeugen.
Nun hat auch Deutschland die bundesweite Fiskalisierung eingeläutet und dieses Vorhaben erst mit der GoBD von 2015 und schließlich mit der Kassensicherungsverordnung (2017) konkretisiert.
Die GoBD sind die Grundsätze ordnungsgemäßer elektronischer Buchführung. Der Kern dieser Grundsätze ist die Einzelaufzeichnungspflicht. Die besagt, dass alle Geschäftsvorgänge und Umsatzdaten einzeln aufgeführt und einheitlich gespeichert werden müssen, so dass sie für die Betriebsprüfer unmissverständlich prüfbar sind.
Hinzu kommt seit 2018, dass das Finanzamt jederzeit eine "unangekündigte Kassennachschau” machen kann, um die ordnungsgemäße Buchführung zu überprüfen.
Wesentlich konkreter wurden die Ziele des Bundesamtes der Finanzen jedoch in der Kassensicherungsverordnung festgeschrieben.
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Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
Die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) ist die praktische Umsetzungsanleitung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen. Während das Gesetz eher theoretisch erläutert welche Sicherheitsmaßnahmen der Bund zur Kassensicherung vorsieht, beschäftigt sich die KassensichV mit der genauen praktischen Handhabung.
Zur Vorschrift der Einzelaufzeichnungspflicht und präzisen Aufbewahrung aller Umsatzdaten, die bereits in Kraft getreten sind, kommt nun die Einführung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die als das Kernstück der Kassensicherungsverordnung und der gesamten Fiskalisierung gesehen werden kann.
Seit dem 01.04.2021 muss jedes elektronische Kassensystem über so eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.
Durch Fristverlängerungen bzw. die Nichtbeanstandungsfrist und Ausnahmen gab es allerletzte Schonfristen bis Ende Dezember 2022, aber auch diese sind nun endgültig abgelaufen und jeder Betreiber einer elektronischen Registrierkasse muss seit 1. Januar 2023 eine TSE installiert haben.
Dir fehlt noch eine TSE? Dann lass uns Dir gerne schnell helfen, damit auch Du weiterhin vom Finanzamt und etwaigen hohen Strafen verschont bleibst.
Belegausgabepflicht
Zusätzlich schreibt die KassenSichV eine Belegausgabepflicht vor. Die Frage der Kassierer, ob man einen Kassenbeleg benötigt, solltest also von nun an hinfällig sein, da diese gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Bon auszuhändigen. Eine Mitnahmefplicht seitens des Kunden besteht nicht.
Die Ausgabe eines Kaufbelegs ist mittlerweile auch in elektronischer Form möglich. Einzelne Betriebe, wie Bäcker oder Zeitungsläden, die täglich Unmengen an kleineren Einzelprodukten verkaufen, können eine zeitlich befristete Ausnahme von der Bonpflicht bei ihrer zuständigen Finanzbehörde beantragen. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, damit eine Befreiung der Belegausgabepflicht überhaupt in Frage kommt:
- Der Warenverkauf erfolgt an an eine Vielzahl unbekannter Personen
- Es liegt nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte vor
- Es ergibt sich keine Beeinträchtigung der Besteuerung durch die Befreiung von der Bonpflicht
Ob dem Antrag dann entsprochen wird, ist jeweils eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Finanzbehörde. Bisher sieht es jedoch eher danach aus, dass die Hürden, eine solche Genehmigung zu erhalten, relativ hoch sind. So stellt beispielsweise der Preis der Kassenbon-Rollen alleine noch keine persönliche Härte dar.
Übrigens! Mit den Tillhub Kassen kannst Du Belege einfach über einen QR-Code bereitstellen und der Kunden scannt diesem mit seinem Handy und speichert ihn ab. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern spart auch Kosten für Papier und Tinte.
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Die Technische Sicherheitseinrichtung
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) muss nach rechtlichen Standards in die Kasse integriert werden. Eine Cloud-basierte Lösung für die Sicherheitseinrichtung ist dabei am sinnvollsten. Die Kosten, die damit für die Sicherheitseinrichtung zusätzlich zur Kasse anfallen, werden vom Staat nicht übernommen.
Für das iPad-Kassensystem von Tillhub gibt es eine Cloud TSE von Fiskaly.
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Falls Du Dich noch etwas detaillierter über die Begrifflichkeiten und Bedeutung der KassensichV und der Fiskalisierung informieren möchtest, kannst Du uns gerne jederzeit kontaktieren und wir werden Deine Fragen beantworten.
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Alle Begriffe zur KassenSichV 2020 hier noch einmal kurz erklärt
Was ist die Fiskalisierung?
„Fiskalisierung“ ist eine international gebräuchliche Bezeichnung, die eine fortschreitende Entwicklung der gesetzlichen Vorschriften bei dem Einsatz elektronischer Aufzeichnungssysteme in einem Wort beschreibt. Dies bedeutet, dass alle Transaktionen einer Kasse lückenlos erfasst und sicher verwahrt werden müssen. So können die Daten vor Manipulation geschützt und gleichzeitig archiviert werden. Bereits am 1. Januar 2020 trat eine einschneidende Stufe der GoBD in Kraft. Diese Gesetzesänderung ging mit der Pflicht einher, eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu verwenden. So soll es nicht mehr möglich sein, Steuern zu hinterziehen. Eine Meldepflicht und eine Belegausgabepflicht unterstützen diese Maßnahme.
Was bedeutet Registrierkassenpflicht?
Nach wie vor gibt es in Deutschland keine Pflicht, eine elektronische Registrierkasse zu verwenden, d.h. nach wie vor sind auch offene Ladenkassen erlaubt. Wer jedoch eine elektronische Registrierkasse besitzt, muss sich an die Regeln der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) und der KassenSichV halten.
Alle Umsätze und Buchungen müssen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst und gebucht werden. Das Finanzamt muss jederzeit Zugang zu Journaldaten (Umsatz, Menge, Preise), der Historie der Artikel, der Warengruppen und Preise, der Bedienungsanleitung des Kassensystems und dem Protokoll über Einsatzorte und Einsatzzeiten haben.
Was ist KassenSichV?
KassenSichV (die Kassensicherungsverordnung) ist die praktische Umsetzungsanleitung für die Gesetzesänderung zur Einführung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die am 1. April 2021 in Kraft trat. Bis auf wenige Ausnahmen, waren digitale Kassensysteme verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben des BMF bis zum Stichtag umzusetzen. Die Belegausgabe ist bindend und ergänzt die bereits bestehenden Vorschriften zur präzisen Aufbewahrung und Einzelaufzeichnung.
Was ist die TSE?
TSE ist die technische Sicherheitseinrichtung, die den Kern des neuen Gesetzes der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist, welches am 1. April 2021 in Kraft trat. Durch die TSE werden alle Geschäftsvorgänge lückenlos aufgezeichnet und dauerhaft manipulationssicher in einem Protokoll gespeichert. Sie müssen jederzeit exportierbar und für das Finanzamt zugänglich sein. Bestandteil dieser Informationen sind der zeitliche Beginn und das Ende eines jeden Vorgangs mit allen relevanten Daten. Eine konstante und schlüssige Transaktionsnummer, der Prüfwert und die Seriennummer des Sicherheitsmoduls oder des für die Aufzeichnung verwendeten Systems.
Was ist eine BSI-Zertifizierung?
Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) stellt die technische Richtlinie TR-03153 für die Entwicklung einer TSE zur Verfügung, welche Hauptbestandteil der KassenSichV 2020 ist. Gleichzeitig ist das BSI vom BMF (Bundesfinanzministerium) autorisiert, die einzelnen Lösungen zu zertifizieren und eine Zulassung für den Einsatz zu erteilen. Der Lösungsansatz ist technologieoffen formuliert. Die signierende Komponente kann sowohl als Cloud-Lösung oder Hardware-Lösung entwickelt werden. Welche Lösung in Frage kommt, hängt mit der Kompatibilität des Kassensystems und den spezifischen Einsatz ab.
Was ist GoBD?
GoBD ist kurz für Grundsätze ordnungsgemäßer elektronischer Buchführung. Seit dem Januar 2017 ist es Pflicht, alle Kassendaten unveränderbar, vollständig und ordnungsgemäß aufzulisten. Diese Gesetzesänderung war eine Erweiterung des GDPdU, welches für Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen steht. Die Mitwirkungspflichten eines steuerpflichtigen Betriebs haben sich durch das GoBD erweitert und konkretisiert. Die Finanzbeamten sind bereits seit 2018 berechtigt, eine unangekündigte Kassennachschau durchzuführen, welche bei Unregelmäßigkeiten unangenehme Konsequenzen mit sich ziehen kann. Seit der Umsetzung der nächsten Stufe wurde die nun vorgeschriebene digitale Schnittstelle (der TSE) zum Archiv der signierten Transaktionen.
Wir haben dir in unserer kurzen Mini-Serie nochmal
alle Key-Learnings dieses Artikels zusammengefasst:
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