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Belegausgabepflicht "Kassenbon-Pflicht" - Regeln, Ausnahmen & Stand 2026

Bonpflicht verständlich erklärt: Wen sie betrifft, warum Ausnahmen selten sind und was sich künftig ändern könnte – kompakt & aktuell (2026).

belegausgabepflicht-2020

Wichtige Fragen und Antworten zur Bonpflicht

Seit der Einführung der Bonpflicht (Belegausgabepflicht) im Jahr 2020 müssen Unternehmen in Deutschland Belege ausgeben. In diesem Artikel beantworten wir alle Fragen, inklusive der Regelungen von 2020, aktueller Praxiszahlen und möglicher Änderungen bis 2026.

Teil der Themenreihe

Gesetzeskonforme Kassensysteme

Dieser Artikel behandelt einen Teilaspekt der Kassensystem-Compliance. Der Hauptartikel gibt Dir einen vollständigen Überblick über alle Pflichten, rechtlichen Grundlagen und Praxis-Tipps.

→ Zum Leitartikel: Gesetzeskonformes Kassensystem 2026

Gerüchte und Halbwahrheiten werden verbreitet: damit ist jetzt Schluss. Wir beantworten alle Fragen und Antworten zur Bonpflicht 2020.

Muss ich seit dem 1. Januar 2020 Belege ausgeben?

Ja. Das BMF (Bundesministerium der Finanzen) hat bekannt gegeben, dass die Belegausgabepflicht nicht an die  Nichtbeanstandungsregelung gekoppelt ist. Sie bleibt hiervon unberührt und gilt somit ab dem 1. Januar 2020. Nur Betreiber offener Ladenkassen sind bisher nicht betroffen.

Gibt es Ausnahmeregelungen für die Bonpflicht?

Ja. Formal erlaubt § 146a Abs. 2 AO (Abgabenordnung) in Verbindung mit § 148 AO auf Antrag eine Befreiung von der Belegausgabepflicht, wenn für den Unternehmer eine sachliche oder persönliche Härte vorliegt. Die Befreiung ist dabei jedoch einzelfallbezogen und kann jederzeit widerrufen werden.

 

Praxiszahlen aus der Einführung der Bonpflicht (2020)

  • In Hessen wurden 642 Anträge auf Befreiung gestellt, keiner positiv entschieden.
  • In Sachsen wurden 466 Anträge gestellt, davon nur 5 bewilligt, meist als temporäre Befreiung.
  • In Bremen wurden 33 Anträge gestellt, ohne positive Bewilligungen.
    Diese Zahlen zeigen: Selbst wenn eine Befreiung erfolgt, ist sie die Ausnahme und häufig zeitlich begrenzt. (mz.de, tageskarte.io)

Es gibt es keine verlässlichen, aktuellen bundesweiten Zahlen, die zeigen, dass Ausnahmen von der Bonpflicht regelmäßig oder dauerhaft gewährt werden, doch die Zahlen aus dem Jahr 2020 machen deutlich, dass die rechtliche Grundlage für Härtefall‑Befreiungen zwar formal besteht, diese jedoch in der Praxis sehr restriktiv angewendet wurden.

Die meisten Landesfinanzverwaltungen lehnen Anträge ab, und so gelten auch Kosten für die Kassenbon-Rollen oder der organisatorische Aufwand nicht als Härtefall.

Für die Mehrheit der Unternehmer bleibt die Bonpflicht also verbindlich, und jeder Verkauf muss weiterhin mit einem Beleg dokumentiert werden.

 

Mögliche kommende Änderungen der Bonpflicht

Wichtig: Bis zu einer gesetzlichen Änderung bleibt die Belegausgabepflicht vollumfänglich bestehen. Unternehmer sollten daher weiterhin von der aktuellen Rechtslage ausgehen.

Ende 2025/Anfang 2026 steht die seit 2020 geltende Bonpflicht (Belegausgabepflicht) in Deutschland erneut politisch zur Debatte, da im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Parteien von CDU, CSU und SPD vereinbart haben, die umstrittene Pflicht zur automatischen Ausgabe von Kassenbons wieder abzuschaffen bzw. zu reformieren (Haufe.de News und Fachwissen).

Ein konkreter Gesetzestext zur Abschaffung der Bonpflicht liegt bislang jedoch noch nicht vor und so steht auch ein verbindlicher Zeitpunkt für das Ende der Bonpflicht noch nicht fest.

Nach aktuellen Medienberichten wird jedoch vermehrt darüber diskutiert, die Bonpflicht zugunsten digitaler Optionen der Belegerstellung, wie beispielsweise durch QR‑Codes oder elektronische Bons auf dem Smartphone, zu ersetzen. Ein solcher Wechsel würde dann natürlich die bisherige Pflicht zur Aushändigung von Papierbelegen obsolet machen (t-online).

 

Wichtig für Dich als Unternehmer (Stand Anfang 2026)

  • Die geplanten Änderungen bei der Kassenbon-Pflicht sind zwar im Gespräch und als politisches Vorhaben geplant, ein Gesetz wurde aber noch nicht verabschiedet.
  • Sollte die Bonpflicht tatsächlich abgeschafft oder grundlegend verändert werden, würde dies mittel‑ bis langfristig die Anforderungen an Belege und Kassenführung natürlich grundlegend ändern, hin z.B. zu digitalen oder nur auf Wunsch ausgegebener Bons.

 

Gilt die Bonpflicht für Friseure?

Ganz klar ja. Dienstleistungen sind von der möglichen Befreiung von der Belegausgabepflicht ausgeschlossen.

Belegausgabepflicht

tillhub_beispiel_bon

So kann ein Kassenbon laut der aktuellen Gesetzgebung aussehen. (Entwurf vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Änderungen)

Gilt die Bonpflicht für jede Kasse?

Nein. Offene Ladenkassen sind eine Ausnahme und bisher nicht von der Belegausgabepflicht betroffen. Da in Deutschland noch keine Registrierkassenpflicht besteht, können offene Ladenkassen weiterhin betrieben werden.

Gilt die Belegausgabepflicht auch für Kiosk Betreiber?

Ja. Sofern im Kiosk keine offene Ladenkasse sondern eine elektronische Registrierkasse verwendet wird schon. Aber auch hier kann eine Ausnahme bei den zuständigen Finanzbehörden beantragt werden, damit nicht jedes einzelne Gummibärchen einen Beleg erfordert.

Gilt die Bonpflicht für mobile Kassen?

Ja. Auch mobile Dienstleister und Gastronomen unterliegen der Belegausgabepflicht, sofern sie keine offene Ladenkasse verwenden. Härtefälle und Ausnahmen müssen auch in diesem Fall individuell vom Finanzamt geprüft und genehmigt werden.

Belegausgabepflicht: Muss der Kunde den Bon mitnehmen?

Nein. Hier gilt nur eine Ausgabepflicht, keine Annahmepflicht. Der Beleg muss dem Kunden im angemessenen zeitlichen Rahmen zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Kunde den Beleg verweigert, kann er nicht gezwungen werden ihn mitzunehmen.

Fragen wie: „Möchten Sie eine Quittung?“ sind künftig also nicht zulässig, denn die Ausstellung der Quittung ist Pflicht, sie muss dem Kunden ausgehändigt werden und dieser entscheidet dann eigenständig, was er damit macht. Der nun extra-ausgedruckte Bon ist für viele Einzelhandelskunden aber kein Grund zur Mitnahme der Belege. 

Für viele Kunden ist die Garantie der gekauften Ware der Hauptgrund einen Kaufbeleg mitzunehmen. Aber auch Einkäufe mit hohen Beträgen oder Einkäufe bei denen ein Umtausch in Betracht gezogen wird, spielen eine große Rolle bei der Bon-Mitnahme. 

 

Ist Thermopapier gesundheitsschädlich?

Laut Umweltbundesamt gilt der Farbentwickler Bisphenol A (BPA) bzw. S „als Mitauslöser für hormonell bedingte Erkrankungen wie Hoden-, Prostata- oder Brustkrebs, für Diabetes Typ 2, Übergewicht, Immunschwächen und Lebensmittelallergien“. Der Kassenbon ist deshalb nicht wiederverwertbar und gehört in den Restmüll. 

Seit 02. Januar 2020 ist BPA allerdings aufgrund hoher Grenzwerte nahezu EU-weit verboten. Alternativen gibt es auch bereits. Einige Händler verwenden FSC-zertifiziertes Thermopapier ohne chemische Farbentwickler oder aber auch elektronische Belege.

Geht die Bonpflicht auch ohne Papierverschwendung?

Ja. Die Bons müssen nicht in Papierform ausgehändigt werden. Sie können auch elektronisch vergeben werden, sofern der Kunde dem zustimmt. So kann der Kunde den Beleg auch per E-Mail oder auf das Handy geschickt bekommen. Hier sollte der Beleg in einem standardisierten Datenformat wie JPG oder PDF sein.

Wie soll das gehen?

Zum Beispiel mit einer iPad Kasse von Tillhub. Schluss mit unnötiger Papierverschwendung. Das clevere Cloud-Kassensystem kann jeden Beleg einfach digital per E-Mail oder QR-Code übermitteln, der Kunde kann ihn dauerhaft behalten oder eben löschen und die Bäume müssen nicht herhalten. Auch die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) als Bestandteil der KassenSichV wird mit Tillhub kein Problem. 

Es gibt so viele gute Gründe jetzt auf ein iPad Kassensystem oder eine mobile Minikasse umzusteigen. Du möchtest mehr darüber erfahren? Dann lass es Dir von uns doch einfach einmal ganz unverbindlich demonstrieren und entscheide selbst, ob es auch was für Dein Geschäft sein könnte!

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Sabrina
gepostet von Sabrina