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Belegausgabepflicht "Kassenbon-Pflicht" - Regeln, Ausnahmen & Stand 2026

Bonpflicht verständlich erklärt: Wen sie betrifft, warum Ausnahmen selten sind und was sich künftig ändern könnte – kompakt & aktuell (2026).

belegausgabepflicht-2020

Wichtige Fragen und Antworten zur Bonpflicht

Seit der Einführung der Bonpflicht (Belegausgabepflicht) im Jahr 2020 müssen Unternehmen in Deutschland Belege ausgeben. In diesem Artikel beantworten wir alle Fragen, inklusive der Regelungen von 2020, aktueller Praxiszahlen und der geplanten Änderungen ab 2027.

Teil der Themenreihe

Gesetzeskonforme Kassensysteme

Dieser Artikel behandelt einen Teilaspekt der Kassensystem-Compliance. Der Hauptartikel gibt Dir einen vollständigen Überblick über alle Pflichten, rechtlichen Grundlagen und Praxis-Tipps.

→ Zum Leitartikel: Gesetzeskonformes Kassensystem 2026

⚠️ Update 2027: Bonpflicht unter 30 Euro könnte entfallen

Das Bundesfinanzministerium plant laut einem Referentenentwurf vom 04.06.2026 (Tagesschau) ab Januar 2027 zwei zentrale Änderungen:

 

  • Für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz soll eine Pflicht zur Nutzung manipulationssicherer elektronischer Kassen mit TSE eingeführt werden.

  • Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherige allgemeine Belegausgabepflicht durch eine Bagatellgrenze von 30 Euro zu ersetzen. Konkret bedeutet das, dass für Verkäufe bis zu diesem Betrag dann grundsätzlich kein steuerlicher Beleg mehr ausgegeben werden müsste.

Die Änderung bedeutet im Kern: weniger Belegpflicht bei Kleinbeträgen, dafür mehr Gewicht auf manipulationssichere Kassensysteme, die Umsätze vollständig, einzeln und unveränderbar erfassen.

 

Bitte beachte: Bis die Änderungen beschlossen und umgesetzt sind, gilt die aktuelle Bonpflicht weiterhin unverändert. 

Muss ich seit dem 1. Januar 2020 Belege ausgeben?

Ja. Die Belegausgabepflicht gilt seit dem 1. Januar 2020 für alle Betriebe, die eine elektronische Registrierkasse verwenden. Nur Betreiber offener Ladenkassen sind davon ausgenommen.

Gibt es Ausnahmeregelungen für die Bonpflicht?

Theoretisch ja, in der Praxis aber kaum. § 146a Abs. 2 AO in Verbindung mit § 148 AO erlaubt zwar eine Befreiung von der Belegausgabepflicht, aber nur bei nachgewiesener sachlicher oder persönlicher Härte, nur auf Antrag und jederzeit widerrufbar.

Was das in der Realität bedeutet, zeigen die Zahlen aus dem Einführungsjahr der Bonpflicht im Jahr 2020:

Bundesland Anträge gestellt Anträge bewilligt
Hessen 642 0
Sachsen 466 5 (meist temporär)
Bremen 33 0

Das Muster ist eindeutig: Die Finanzbehörden legen die Härtefallregelung sehr eng aus. Wer hofft, mit dem Argument hoher Papierkosten oder organisatorischem Aufwand durchzukommen, wird in der Regel abgewiesen. Für die große Mehrheit der Unternehmer gilt die Bonpflicht damit ohne Wenn und Aber und zwar unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. (mz.de, tageskarte.io)

Es gibt keine verlässlichen, aktuellen bundesweiten Zahlen, die zeigen, dass Ausnahmen regelmäßig oder dauerhaft gewährt werden. Die Zahlen aus 2020 machen jedoch deutlich: Die rechtliche Grundlage für Härtefallbefreiungen besteht zwar formal, wird in der Praxis aber restriktiv angewendet.

Die meisten Landesfinanzverwaltungen lehnen Anträge ab. Kosten für Kassenbon-Rollen oder organisatorischer Aufwand gelten nicht als Härtefall. Für die Mehrheit der Unternehmer bleibt die Bonpflicht verbindlich.

Mögliche Änderungen der Belegausgabepflicht ab 2027

Wichtig: Aktuelle Rechtslage gilt weiterhin

Bis zu einer gesetzlichen Änderung bleibt die Belegausgabepflicht vollumfänglich bestehen. Unternehmer sollten weiterhin von der aktuellen Rechtslage ausgehen.

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die umstrittene Pflicht zur automatischen Ausgabe von Kassenbons abzuschaffen bzw. zu reformieren (Haufe.de). Ein konkreter Gesetzestext liegt bislang nicht vor, ein verbindlicher Zeitpunkt steht noch nicht fest.

Laut einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom Juni 2026 (Tagesschau) ist konkret geplant, die Belegausgabepflicht bei Beträgen unter 30 Euro zu streichen. Digitale Bons per QR-Code oder E-Mail sind bereits heute möglich; bei der geplanten Änderung ginge es also nicht um die Einführung digitaler Bons, sondern um einen möglichen Wegfall der Belegausgabe bei Kleinbeträgen.

Wichtig für Dich als Unternehmer (Stand Mitte 2026)

  • Die geplanten Änderungen bei der Kassenbon-Pflicht sind politisch angekündigt, ein Gesetz wurde aber noch nicht verabschiedet.
  • Sollte die Bonpflicht abgeschafft oder grundlegend verändert werden, würde dies die Anforderungen an Belege und Kassenführung grundlegend ändern und zwar hin zu digitalen oder nur auf Wunsch ausgegebenen Bons.

Gilt die Bonpflicht für Friseure?

Ja, ohne Ausnahme. Die Belegausgabepflicht gilt für alle Betriebe, die eine elektronische Registrierkasse nutzen und zwar unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Friseursalons, Kosmetikstudios und andere Dienstleistungsbetriebe sind also genauso betroffen wie Einzelhändler oder Gastronomen. Wer also eine elektronische Kasse hat, muss für jeden Umsatz einen Beleg ausgeben.

Übersicht zur Belegausgabepflicht: Wer ist betroffen, wer nicht

Beispiel eines gesetzeskonformen Kassenbons nach aktueller Gesetzgebung

So kann ein Kassenbon laut der aktuellen Gesetzgebung aussehen. (Entwurf vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Änderungen)

Gilt die Bonpflicht für jede Kasse?

Nein. Offene Ladenkassen sind eine Ausnahme und bisher nicht von der Belegausgabepflicht betroffen. Da in Deutschland noch keine Registrierkassenpflicht besteht, können offene Ladenkassen weiterhin betrieben werden.

Gilt die Belegausgabepflicht auch für Kiosk-Betreiber?

Ja. Sofern im Kiosk keine offene Ladenkasse, sondern eine elektronische Registrierkasse verwendet wird schon. Aber auch hier kann eine Ausnahme bei den zuständigen Finanzbehörden beantragt werden, damit nicht jedes einzelne Gummibärchen einen Beleg erfordert.

Gilt die Bonpflicht für mobile Kassen?

Ja. Auch mobile Dienstleister und Gastronomen unterliegen der Belegausgabepflicht, sofern sie keine offene Ladenkasse verwenden. Härtefälle und Ausnahmen müssen auch in diesem Fall individuell vom Finanzamt geprüft und genehmigt werden.

Belegausgabepflicht: Muss der Kunde den Bon mitnehmen?

Nein. Hier gilt nur eine Ausgabepflicht, keine Annahmepflicht. Der Beleg muss dem Kunden im angemessenen zeitlichen Rahmen zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Kunde den Beleg verweigert, kann er nicht gezwungen werden, ihn mitzunehmen.

Fragen wie „Möchten Sie eine Quittung?" sind nicht zulässig, denn die Ausstellung der Quittung ist Pflicht. Sie muss dem Kunden ausgehändigt werden, dieser entscheidet dann eigenständig, was er damit macht.

Für viele Kunden ist die Garantie oder Gewährleistung der gekauften Ware der Hauptgrund, einen Kaufbeleg mitzunehmen. Aber auch Einkäufe mit hohen Beträgen oder Einkäufe, bei denen ein Umtausch in Betracht gezogen wird, spielen eine große Rolle.

Ist Thermopapier gesundheitsschädlich?

Laut Umweltbundesamt gilt der Farbentwickler Bisphenol A (BPA) bzw. S „als Mitauslöser für hormonell bedingte Erkrankungen wie Hoden-, Prostata- oder Brustkrebs, für Diabetes Typ 2, Übergewicht, Immunschwächen und Lebensmittelallergien". Der Kassenbon ist deshalb nicht wiederverwertbar und gehört in den Restmüll.

Seit dem 2. Januar 2020 ist BPA aufgrund hoher Grenzwerte nahezu EU-weit verboten. Alternativen gibt es bereits: Einige Händler verwenden FSC-zertifiziertes Thermopapier ohne chemische Farbentwickler oder stellen elektronische Belege aus.

Geht die Bonpflicht auch ohne Papierverschwendung?

Ja. Die Bons müssen nicht in Papierform ausgehändigt werden. Sie können auch elektronisch ausgegeben werden, sofern der Kunde dem zustimmt. Das geht entweder per E-Mail oder direkt aufs Handy. Der Beleg sollte dabei in einem standardisierten Format wie PDF oder JPG vorliegen.

Wie soll das gehen?

Zum Beispiel mit einer iPad Kasse von Tillhub. Das Cloud-Kassensystem kann jeden Beleg einfach digital per E-Mail oder QR-Code übermitteln. 

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu Deiner individuellen Situation wende Dich bitte an Deinen Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde.

Sabrina Andresen
gepostet von Sabrina Andresen