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Trinkgeld versteuern: Das musst Du 2024 unbedingt beachten

llll➤ Ob Du Trinkgeld versteuern musst, hängt zunächst von der Art des Trinkgeldes ab. Hinzu kommt, dass Unterschiede bei den Empfängern gemacht werden.

Trinkgeld versteuern: Das musst Du unbedingt beachten

Das musst Du beim Trinkgeld versteuern 2024 beachten

Müssen Trinkgelder versteuert werden? Diese Frage hat sich wohl jeder schon einmal gestellt, der zum Beispiel im Restaurant, beim Friseur oder der in der Bäckerei arbeitet. Auch Du als Inhaber musst Dich mit diesem wichtigen Thema beschäftigen.

Das Trinkgeld wird nicht in allen Branchen und allen Fällen gleichermaßen behandelt. Teilweise ist es möglich, dass Du das Trinkgeld steuerfrei behalten kannst. Allerdings nur unter gewissen Umständen.

Um welche Umstände es sich hierbei handelt und wann Du doch das Trinkgeld versteuern musst, zeigt Dir der Artikel im Folgenden.

Trinkgeld versteuern 2024: Wie wird Trinkgeld versteuert?

In zahlreichen Branchen sind die Trinkgelder ein fester Bestandteil der täglichen Arbeit. Aber musst Du das Trinkgeld versteuern? Oder kannst Du dieses als zusätzliche Einnahme ganz ohne Steuerlast einkassieren?

Die Antwort auf diese Fragen ist nicht ganz einfach. Tatsächlich gibt es unterschiedliche Faktoren, die festlegen, ob Du das Trinkgeld versteuern musst oder nicht. Unterschieden wird dabei zwischen diesen drei Varianten des Trinkgelds:

  • Freiwilliges Trinkgeld
  • Unfreiwilliges Trinkgeld
  • Trinkgeld als Selbstständiger

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Freiwilliges Trinkgeld

Als freiwilliges Trinkgeld wird das Trinkgeld immer dann bezeichnet, wenn der Kunde dies aus eigener Intention gegeben hat. Hat Deinem Kunden also der Service in Deinem Restaurant besonders gut gefallen, kann er aus freien, eigenen Stücken ein Trinkgeld hinterlassen.

Tut er dies, wird dieses Trinkgeld als freiwilliges Trinkgeld bezeichnet. Freiwillige Trinkgelder sind steuerfrei. Gemäß des § 3 Nr. 51 EStG Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern, gibt es auch keine beitragsmäßige Begrenzung. Du kannst die Trinkgelder steuerfrei in unbegrenzter Höhe behalten.

Auf dem Preisaushang fixiertes Trinkgeld

Anders wird die Sache bewertet, wenn es sich um ein unfreiwilliges Trinkgeld oder unpersönliches Trinkgeld handelt. Unfreiwillig ist das Trinkgeld dann, wenn dies zum Beispiel auf dem Preisaushang oder der Speisekarte als Position aufgeführt wird.

In diesem Fall kann von einem freiwilligen Trinkgeld keine Rede mehr sein. Du müsstest das Trinkgeld versteuern. Genau das Gleiche gilt, wenn das Trinkgeld in eine „Trinkgeldkasse“ oder Ähnliches fließt.

Ab diesem Moment handelt es sich um ein unpersönliches Trinkgeld. Der Steuerprüfer könnte dieses als steuerpflichtiges Zusatzeinkommen deklarieren. Folglich müsstest Du auch in diesem Fall Dein Trinkgeld versteuern.

Trinkgeld als selbstständiger Unternehmer

Solltest Du nicht als Arbeitnehmer, sondern selbstständig tätig sein, musst Du immer Dein Trinkgeld versteuern. Fährst Du als selbständiger Taxifahrer einen Kunden nach Hause oder schneidest Du jemandem als selbständiger Friseur die Haare, werden die Trinkgelder anders behandelt.

Die zusätzlichen Gelder werden hier als Betriebseinnahme angesehen, die den Gewinn Deines Unternehmens erhöht. Folglich hast Du auf diese Einnahme, wie auch auf alle anderen Einnahmen, Steuern zu zahlen.

 

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Betriebsprüfung: Trinkgeld-Vergehen sind kein Kavaliersdelikt

Wenn in Deiner Betriebsprüfung das Trinkgeld kontrolliert wird, solltest Du besser vorbereitet sein. Vor allem in den letzten Jahren haben sich die Prüfer der Finanzbehörden stärker auf die Trinkgelder fixiert.

Wohl wissentlich, dass insbesondere in diesem Bereich nicht alle Unternehmer immer ganz bei der Wahrheit bleiben. Verstöße gegen die Steuervorgaben allerdings sind keinesfalls ein Kavaliersdelikt, auch wenn es sich um verhältnismäßig geringe Beträge handeln dürfte.

Als Unternehmer musst Du erst einmal Dein Trinkgeld pauschal versteuern und die entsprechenden Belege aufbewahren. Bei einer Betriebsprüfung können diese eingefordert werden.

Und: Das Finanzamt schätzt auch gerne. Sollten also andere, ähnliche Betriebe in deiner Umgebung deutlich mehr Trinkgelder in der Prüfung vorweisen, könnte auch Deine Trinkgeld-Ausbeute hinterfragt werden.

Zumindest dann, wenn Du bei gleichen Umsätzen deutlich weniger Trinkgeld erhältst. Vergehen gegen die Regelungen werden von den Finanzbehörden hart bestraft. Du musst nicht nur mit einer Nachzahlung der Steuer rechnen, sondern auch mit einer zusätzlichen Strafzahlung.

 

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Sabrina
gepostet von Sabrina