Die EU und der deutsche Gesetzgeber haben in den vergangenen Jahren gezielt Maßnahmen eingeführt, um den Verbrauch von Einwegkunststoffen zu reduzieren. Im Mittelpunkt steht dabei das Verbot bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff, die in der Gastronomie nicht mehr verwendet werden dürfen.
Bereits 2018 hat das Europäische Parlament eine EU-weite Kunststoffstrategie beschlossen, mit dem Ziel, Plastikabfälle zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen.
In diesem Artikel erhältst Du einen praxisnahen Überblick über das Einwegplastik-Verbot, die in der Gastronomie betroffenen Produktgruppen und die daraus resultierenden Anforderungen im Umgang mit diesen Produkten.
Einwegplastik-Verbot kurz erklärt
Das sogenannte Einwegkunststoff-Verbot betrifft nicht alle Plastikprodukte, sondern nur bestimmte, klar definierte Einwegartikel, die seit 2021 in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Dazu gehören unter anderem Trinkhalme, Plastikbesteck, Rührstäbchen, Teller sowie bestimmte Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Styropor. Ziel ist es, besonders kurzlebige Einwegprodukte zu reduzieren, die häufig im Gastronomiebereich eingesetzt werden.
Update: PPWR-Regeln für die Gastronomie 2026 bis 2030
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR kommen schrittweise neue Vorgaben für Verpackungen. Die Verordnung gilt ab dem 12. August 2026 in der EU. Für Gastronomiebetriebe sind vor allem Lebensmittelverpackungen, Take-away-Angebote, Mehrwegoptionen und bestimmte Einwegverpackungen relevant.
Was gilt ab 12. August 2026?
Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen bestimmte PFAS-Grenzwerte nicht erreichen oder überschreiten. PFAS werden unter anderem für fett- und wasserabweisende Verpackungen eingesetzt.
Für Deinen Betrieb heißt das: Prüfe bei Verpackungen für Speisen und Getränke frühzeitig, ob Deine Lieferanten passende Nachweise oder Konformitätsinformationen bereitstellen können. Besonders relevant sind beschichtete To-go-Verpackungen, Snackverpackungen, Schalen, Becher und andere Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.
Was gilt ab 12. Februar 2027?
Ab dem 12. Februar 2027 müssen Gastronomiebetriebe ermöglichen, dass Gäste Speisen und Getränke zum Mitnehmen in eigene mitgebrachte Behälter abfüllen lassen können.
Die Nutzung eigener Behälter muss zum gleichen Preis und unter gleichen Bedingungen möglich sein wie die Ausgabe in Einwegverpackungen. Außerdem muss am Verkaufsort über diese Möglichkeit informiert werden.
Was gilt ab 12. Februar 2028?
Ab dem 12. Februar 2028 müssen Gastronomiebetriebe zusätzlich eine Mehrwegverpackung innerhalb eines Wiederverwendungssystems ermöglichen. Auch diese Option darf für Gäste nicht teurer sein oder schlechtere Bedingungen haben als Einwegverpackungen.
In Deutschland gilt bereits seit dem 1. Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie. Die PPWR ergänzt diese bestehenden Vorgaben.
Was ist ab 1. Januar 2030 verboten?
Ab dem 1. Januar 2030 dürfen bestimmte Einwegverpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für Gastronomie, Cafés, Hotels, Catering und ähnliche Betriebe sind besonders relevant:
- Einwegkunststoffverpackungen für Speisen und Getränke, die vor Ort im Gastgewerbe verzehrt werden.
- Einwegkunststoffverpackungen für Einzelportionen, zum Beispiel für Soßen, Würzmittel, Kaffeesahne, Zucker oder Gewürze.
Das betrifft zum Beispiel kleine Plastik-Sachets für Ketchup, Mayo, Senf, Kaffeesahne oder Zucker, wenn sie im Gastgewerbe für den Vor-Ort-Verzehr ausgegeben werden. Für Take-away und Delivery nennt die PPWR Ausnahmen beziehungsweise abweichende Anwendungsfälle.
Was solltest Du jetzt vorbereiten?
- Verpackungen erfassen: Welche Verpackungen nutzt Du für Vor-Ort-Verzehr, Take-away und Lieferung?
- Lieferanten anfragen: Gibt es Nachweise zu Lebensmittelkontakt, PFAS und PPWR-Konformität?
- Einzelportionen prüfen: Wo nutzt Du Sachets für Soßen, Zucker, Kaffeesahne oder Gewürze?
- Alternativen planen: Zum Beispiel Spender, Kännchen, Schalen oder Mehrwegsysteme.
- Take-away-Abläufe vorbereiten: Eigene Behälter ab 2027 und Mehrwegoptionen ab 2028 praktisch mitdenken.
Kurz gesagt: 2026 geht es vor allem um PPWR-Anwendung und PFAS-Grenzwerte bei Lebensmittelverpackungen. 2027 kommen mitgebrachte Behälter dazu. 2028 folgt die Mehrwegoption im Take-away-Bereich. 2030 greifen Verbote für bestimmte Einwegkunststoffverpackungen im Gastgewerbe.
Warum ist Plastik problematisch?
Bereits bei der Herstellung belastet Plastik, das überwiegend aus Rohöl gewonnen wird, die Umwelt mit CO₂-Emissionen. Auch am Ende des Lebenszyklus entstehen Belastungen: Ein Teil des Plastikabfalls wird verbrannt und verursacht dadurch weitere Emissionen.
Nicht zuletzt landet Plastik häufig in der Umwelt. Plastik im Meer bildet bereits 85 % des Meeresmülls. Außerdem kann Plastik als Mikroplastik in Meere und Böden gelangen.
Laut Zahlen des Europäischen Parlaments stieg die Plastikproduktion weltweit seit 1950 von 1,5 Millionen Tonnen auf 359 Millionen Tonnen im Jahr 2018.
2017 wurden in Deutschland über 346.000 Tonnen Einweggeschirr und To-go-Verpackungen weggeworfen.
Welche Einwegplastik-Produkte sind verboten?
Seit dem 3. Juli 2021 dürfen bestimmte Einwegkunststoffprodukte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dazu zählen unter anderem:
- Kunststoffbesteck
- Kunststoffteller
- Trinkhalme
- Rührstäbchen
- Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol, also Styropor
Wichtig für Gastronomiebetriebe: Nicht nur Produkte aus reinem Kunststoff können unter die Regelungen fallen. Auch Becher, Teller oder Verpackungen aus Papier oder Karton gelten rechtlich als Einwegkunststoffprodukte, wenn sie eine Kunststoffbeschichtung oder einen Kunststoffanteil enthalten.
Allerdings sind nicht alle dieser Produkte automatisch verboten. Während bestimmte Produktgruppen wie Kunststoffteller verboten sind, gelten für andere, etwa viele Einweg-Getränkebecher mit Kunststoffanteil, vor allem Kennzeichnungs- oder Herstellerpflichten.
Entscheidend ist daher nicht nur das Material, sondern die rechtliche Einordnung der jeweiligen Produktkategorie.
Auch Produkte aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen sind nicht grundsätzlich von den Regelungen ausgenommen. Enthält ein Produkt Kunststoff im Sinne der EU-Einwegkunststoffrichtlinie, kann es trotz pflanzlicher Rohstoffe unter die Vorgaben für Einwegkunststoffprodukte fallen.
Tipp: Wenn Du unsicher bist, ob ein Becher, eine Schale oder eine Verpackung unter das Einwegplastik-Verbot fällt, solltest Du die offiziellen Informationen des Bundesumweltministeriums prüfen. Dort findest Du aktuelle Übersichten zu verbotenen Einwegkunststoffprodukten, Kennzeichnungspflichten sowie Informationen zu Produkten aus Papier mit Kunststoffbeschichtung oder biobasierten Kunststoffen.
Weiterführende Informationen beim Bundesumweltministerium:
Exkurs: Serviceverpackungen
Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst direkt im Gastronomiebetrieb oder Verkaufsgeschäft mit Ware befüllt werden, um Speisen und Getränke an Kunden oder Gäste zu übergeben. Sie dienen also dazu, den Transport der Ware zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Typische Beispiele für Serviceverpackungen
- Becher und Behältnisse: To-go-Kaffeebecher, Suppenschalen und Salatboxen aus Plastik oder beschichteter Pappe.
- Tüten und Beutel: Brötchentüten aus Papier, Tragetaschen aus Plastik oder Papier und Pommes-Tüten.
- Folien und Papiere: Einschlagpapier für Burger und Wraps, Alufolie für Döner oder Frischhaltefolie.
- Geschirr und Boxen: Pizza-Kartons, Menüboxen und Sushi-Schalen, die direkt vor Ort befüllt werden.
Wann ist es keine Serviceverpackung?
Eine Verpackung gilt als Produktverpackung und nicht als Serviceverpackung, wenn sie bereits in der Fabrik oder beim Hersteller industriell befüllt wurde.
Aktuelle Regeln für die Gastronomie
In der Gastronomie greifen mehrere Vorgaben ineinander:
- das Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte,
- die Mehrwegpflicht für Take-away-Angebote,
- Vorgaben zu Verpackungen,
- die Einwegkunststoff-Abgabe für Hersteller.
Für Gastronomiebetriebe ist vor allem wichtig, zwischen Vor-Ort-Verzehr, Take-away und Eigenimport zu unterscheiden.
| Bereich | Was bedeutet das für Gastronomiebetriebe? |
|---|---|
| Vor-Ort-Verzehr | Für den direkten Verzehr im Betrieb sollten Einwegverpackungen vermieden und Mehrweglösungen genutzt werden. |
| Take-away und Delivery | Für Speisen und Getränke zum Mitnehmen muss eine Mehrwegalternative angeboten werden, sofern die Pflicht greift. |
| Mini-Portionen | Kleine Einweg-Plastikverpackungen, etwa für Ketchup, Mayo, Senf oder Kaffeesahne, werden schrittweise eingeschränkt. |
| Kleine Betriebe | Für Kleinstbetriebe gelten Ausnahmen von der aktiven Mehrweg-Vorhaltepflicht. Mitgebrachte Behälter müssen jedoch akzeptiert werden, sofern die Ausnahme greift. |
| Einwegkunststoff-Abgabe | Direkt zahlungspflichtig sind in der Regel Hersteller, Produzenten oder Importeure, nicht normale Gastronomiebetriebe beim Einkauf über deutsche Großhändler. |
| LUCID-Registrierung | Gastronomiebetriebe, die Serviceverpackungen befüllen und an Gäste abgeben, müssen die Registrierungspflichten im Verpackungsregister beachten. |
Mehrwegpflicht in der Gastronomie
Seit 2023 gilt für viele Gastronomiebetriebe zusätzlich eine Mehrwegpflicht. Restaurants, Cafés, Bistros, Imbisse und Lieferangebote, die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen zusätzlich zur Einwegverpackung eine Mehrwegalternative anbieten.
Die Mehrwegvariante darf dabei nicht teurer sein als die Einwegvariante.
Vertiefende Informationen zur Mehrwegpflicht findest Du im Tillhub Blogartikel „Mehrwegpflicht Gastronomie – Mehrwegpoolsysteme im Überblick“.
Einwegkunststofffonds: Was bedeutet die „Plastiksteuer“?
Die sogenannte „Plastiksteuer“ ist für normale Gastronomiebetriebe meist nur indirekt relevant. Gemeint ist die Abgabe nach dem Einwegkunststofffondsgesetz. Zahlungspflichtig sind Unternehmen, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen. Dazu gehören vor allem Produzenten und Importeure.
Kaufst Du Deine To-go-Becher, Boxen oder Tüten regulär bei einem deutschen Großhändler, ist die Abgabe in der Regel bereits vorgelagert berücksichtigt und im Preis enthalten.
Direkt zahlungspflichtig kann Dein Betrieb vor allem dann werden, wenn Du solche Verpackungen selbst aus dem EU-Ausland oder aus Drittstaaten nach Deutschland importierst. Dann kannst Du rechtlich als Hersteller gelten und musst Dich im EWK-Fonds-Portal des Umweltbundesamtes registrieren, Mengen melden und die geltenden Abgabesätze bezahlen. Ob Du von dieser Pflicht konkret betroffen bist, lässt sich in der Fachinformation der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) nachlesen.
Praktisch kann diese Abgabe trotzdem für Dich als Gastronom spürbar sein: Wenn Produzenten oder Großhändler die Kosten weitergeben, können Einwegverpackungen im Einkauf teurer werden. Deshalb lohnt es sich, Mehrweglösungen, Verpackungsalternativen und den tatsächlichen Bedarf an Einwegmaterial regelmäßig zu prüfen.
LUCID und Verpackungsgesetz
Neben der Mehrwegpflicht und der Einwegkunststoff-Abgabe spielt das Verpackungsgesetz eine wichtige Rolle. Wer Serviceverpackungen wie Boxen, Becher oder Einschlagpapier mit Ware befüllt und an Gäste übergibt, muss die Registrierungspflichten im Verpackungsregister LUCID beachten.
In der Praxis nutzen viele Gastronomiebetriebe sogenannte systembeteiligte Verpackungen. Dabei sind Recyclinggebühren häufig bereits über den Lieferanten oder Großhändler abgerechnet.
Du musst also prüfen, ob Deine Verpackungen bereits systembeteiligt sind, also ob die Recyclingkosten über den Lieferanten abgedeckt wurden, und ob Du selbst eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID brauchst. Das ist besonders wichtig, wenn Du Verpackungen selbst befüllst und damit in Verkehr bringst.
Praktisch solltest Du daher drei Dinge tun:
- Prüfen, ob Dein Verpackungslieferant die Systembeteiligung bereits übernommen hat.
- Sicherstellen, dass Dein Betrieb im Verpackungsregister LUCID registriert ist, falls Du selbst verantwortlich bist.
- Dokumente und Nachweise der Verpackungsherkunft im Betrieb ablegen.
Mehr zum Thema findest Du im Tillhub Artikel „Verpackungsgesetz: Umweltfreundliche Verpackungen“.
Alternativen zu Einwegplastik
Welche Lösung im Betrieb sinnvoll ist, hängt weniger vom Material ab, sondern davon, wie Du verkaufst: Vor-Ort-Geschäft, To-go oder Lieferung stellen unterschiedliche Anforderungen an Verpackung, Handling und Rückgabe. Suche also nicht nur nach „dem besten Material“, sondern nach einem System, das im Tagesgeschäft funktioniert.
Die wichtigste Entscheidung zuerst: Wo entsteht der Einsatz?
In der Praxis lassen sich Gastronomiebetriebe in drei typische Einsatzbereiche einteilen:
- Vor-Ort-Verzehr: Fokus auf Komfort, Optik und einfache Reinigung.
- Take-away: Fokus auf Stabilität, Dichtigkeit und einfache Ausgabe.
- Lieferung: Fokus auf Transportstabilität und Auslaufsicherheit über Zeit.
Je nachdem, in welchem Bereich Du verkaufst, ändern sich die sinnvollen Lösungen deutlich.
1. Vor-Ort-Verzehr: Standardisieren statt Materialmix
Im klassischen Restaurant-, Café- oder Bistrobetrieb ist Einweg in der Regel organisatorisch unnötig komplex. Hier bieten sich klare, stabile Mehrwegsysteme an.
Praxislösung:
- Porzellan, Glas oder Edelstahl im täglichen Service.
- Standardisierte Größen für Küche und Ausgabe.
- Klare Abläufe statt Materialvielfalt.
Wichtig: Edelstahl kann im Vor-Ort-Verzehr sinnvoll sein, ist im To-go- und Lieferbereich aber oft anspruchsvoller, weil Kosten, Gewicht und Rücklauflogistik berücksichtigt werden müssen.
2. Take-away: System entscheidet, nicht das Material
Im To-go-Geschäft scheitern viele Lösungen nicht am Material, sondern an der Praxis: zu komplizierte Rückgabe, zu hohe Kosten oder fehlende Akzeptanz beim Gast.
Typische Ansätze:
- Robuste Einweg- oder Hybridverpackungen für schnelle Ausgabe ohne Rücklaufprozess.
- Mehrweg-Poolsysteme, wenn Rückgabe im Umfeld realistisch ist, zum Beispiel in Innenstadtlagen.
- Pfand-Mehrweg, wenn Gäste regelmäßig zurückkommen.
Praxisrealität: Mehrweg funktioniert im Take-away vor allem dann stabil, wenn die Rückgabe niedrigschwellig ist. Sobald der Rücklauf unklar ist, steigen Verluste und Aufwand.
3. Lieferung: Stabilität schlägt Nachhaltigkeitsideal
Im Delivery-Bereich zählt nicht nur das Material, sondern die Frage: Kommt das Essen nach 20 bis 40 Minuten Transport noch in gutem Zustand an?
Dafür brauchst Du vor allem:
- formstabile und dichte Verpackungen,
- Materialien mit guter Wärme- und Feuchtigkeitsstabilität,
- Verpackungen, die stapelbar und auslaufsicher sind.
Mehrwegsysteme sind im klassischen Liefergeschäft organisatorisch anspruchsvoll, weil Rücklauf, Reinigung und Logistik zuverlässig funktionieren müssen.
Material ist Umsetzung, nicht Strategie
Papier, Karton oder Bagasse können je nach Gericht funktionieren, ersetzen aber kein durchdachtes System. Entscheidend ist immer, ob die Verpackung zum Produkt und zur Lieferzeit passt.
Beispiele:
- Trockenes Gebäck: Papier oder Karton kann gut geeignet sein.
- Fettige oder sehr heiße Speisen: beschichtete oder spezielle Lösungen können nötig sein.
- Flüssige Gerichte: dichte Systeme sind entscheidend.
Vorsicht bei „natürlichen“ Alternativen
Bambus- oder „Bio“-Materialien wirken oft nachhaltig, sind in der Praxis aber nur dann geeignet, wenn Zusammensetzung und Lebensmittelkontakt eindeutig geprüft sind. Gerade Mischprodukte, zum Beispiel mit Kunststoffanteil, können rechtlich und praktisch ähnlich anspruchsvoll sein wie klassische Kunststofflösungen.
Für den Betrieb gilt daher: Nicht die Werbeaussage entscheidet, sondern Stabilität, Temperaturverhalten und Zulassung für den konkreten Einsatz.
Kurz gesagt: Was funktioniert wirklich im Betrieb?
- Vor-Ort: stabile Mehrwegsysteme, klar und standardisiert.
- Take-away: pragmatische Lösungen mit einfacher Ausgabe.
- Delivery: funktionale Verpackung mit Fokus auf Transport und Auslaufsicherheit.
Die beste Lösung ist in der Praxis fast nie ein einzelnes Material, sondern ein System, das im Alltag in Küche, Ausgabe und Rücklauf zuverlässig funktioniert.
Checkliste: Was solltest Du in Deinem Betrieb prüfen?
Diese Checkliste hilft Dir dabei, schnell einzuschätzen, wo Dein Betrieb beim Thema Einwegverpackungen steht: rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich.
1. Rechtliche Grundlagen im Betrieb
- Hast Du geprüft, ob für Deinen Betrieb die Mehrwegangebotspflicht für To-go-Produkte gilt?
- Bist Du im Verpackungsregister LUCID registriert, sofern Du Serviceverpackungen selbst mit Ware befüllst?
- Werden Deine Verpackungen über einen Systemanbieter beteiligt?
- Importierst Du Verpackungen selbst aus dem Ausland und könntest damit in eine Herstellerrolle fallen?
2. Aktuelle Verpackungssituation im Betrieb
- Welche Einwegverpackungen nutzt Du aktuell für Vor-Ort, Take-away und Delivery?
- Enthalten Deine eingesetzten Verpackungen Kunststoffanteile oder Kunststoffbeschichtungen?
- Hast Du für alle To-go-Angebote bereits eine funktionierende Mehrweg- oder Einweg-Alternative definiert?
- Sind Deine Verpackungslösungen für den jeweiligen Einsatz geeignet, zum Beispiel warm, kalt, fettig oder flüssig?
3. Umsetzung im Alltag
- Funktionieren Ausgabe und Rücknahme von Mehrwegverpackungen im Tagesgeschäft ohne Reibungsverluste?
- Verstehen Gäste Dein Mehrweg- oder Pfandsystem ohne zusätzliche Erklärung?
- Sind Prozesse für Reinigung, Lagerung und Nachschub klar geregelt?
- Akzeptierst Du mitgebrachte Behälter im Betrieb, falls dies erforderlich ist?
4. Wirtschaftlichkeit und Betriebskosten
- Sind die Kosten für Einweg- und Mehrweglösungen in Deiner Kalkulation berücksichtigt?
- Hast Du steigende Verpackungskosten durch neue regulatorische Anforderungen eingeplant?
- Ist Dein aktuelles Verpackungssystem langfristig skalierbar, zum Beispiel bei mehr Umsatz oder Filialbetrieb?
Mehrweg und Take-away im Alltag organisieren
Mehrweg, Pfand, Take-away und unterschiedliche Verpackungsarten können im Service schnell unübersichtlich werden. Ein passendes Kassensystem kann helfen, Abläufe im Betrieb klarer abzubilden und Bestellungen strukturiert zu verwalten.
Wenn Du Deinen Gastronomiebetrieb digitaler organisieren möchtest, findest Du hier weitere Informationen zum Tillhub Kassensystem für die Gastronomie.
FAQ zum Einwegplastik-Verbot in der Gastronomie
Welche Einwegplastik-Produkte sind in der Gastronomie verboten?
Verboten sind unter anderem bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff wie Plastikbesteck, Plastikgeschirr, Trinkhalme, Rührstäbchen und bestimmte Styroporverpackungen. Auch Produkte mit Kunststoffbeschichtung oder biobasierten Kunststoffen können betroffen sein.
Müssen Restaurants Mehrwegverpackungen anbieten?
Ja, viele Gastronomiebetriebe müssen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen eine Mehrwegalternative anbieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als die Einwegvariante. Ein angemessenes Pfand ist möglich.
Welche Ausnahme gilt für kleine Gastronomiebetriebe?
Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sind von der aktiven Mehrweg-Vorhaltepflicht befreit. Sie müssen aber akzeptieren, dass Gäste mitgebrachte Behälter befüllen lassen, und darauf hinweisen.
Müssen Gastronomen die Plastiksteuer direkt zahlen?
Normale Gastronomiebetriebe, die Verpackungen bei einem deutschen Großhändler kaufen, sind in der Regel nicht direkt zahlungspflichtig. Direkt relevant wird die Abgabe vor allem, wenn ein Betrieb Verpackungen selbst nach Deutschland importiert.
Müssen sich Gastronomen bei LUCID registrieren?
Gastronomiebetriebe, die Serviceverpackungen mit Ware befüllen und an Gäste übergeben, müssen die Registrierungspflichten im Verpackungsregister LUCID beachten.
Was ist die beste Alternative zu Einwegplastik?
Für viele Gastronomiebetriebe sind Mehrweglösungen langfristig sinnvoll. Welche Lösung am besten passt, hängt vom Angebot, den Abläufen, der Rückgabe und den Anforderungen an Hygiene und Transport ab.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu Deiner individuellen Situation wende Dich bitte an Deinen Steuerberater, Rechtsberater oder die zuständige Behörde.
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