Dieser Beitrag behandelt die folgenden Themen zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie:
➤ Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Ein heikles Thema
➤ 7% oder 19% Mehrwertsteuer: Unterschiede in der Gastronomie
➤ MwSt Gastronomie: Die Krux mit den Mischgetränken und Dienstleistungen
➤ Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2025 und 2026
➤ Intelligente Kassensysteme: Hilfe beim MwSt-Dschungel
➤ FAQ zur Mehrwertsteuer Gastronomie
Mehrwertsteuer und Gastronomie
Gastronomie und der richtige Steuersatz: Dieses ungleiche Paar sorgt schon seit vielen Jahren für Unsicherheit und Unklarheit. Ganz gleich, ob Du gerade erst neu mit Deinem Betrieb durchstarten möchtest oder etwa eine neue Ausrichtung planst.
Du musst Dich intensiv mit der Mehrwertsteuer und dem richtigen Steuersatz beschäftigen. Insbesondere seit der Pandemie ist das nicht ganz leicht. Was Du bei der Mehrwertsteuer in der Gastronomie generell und gesondert in 2025 beachten musst und welche Neuerungen Dich 2026 erwarten, erfährst Du im Folgenden.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Ein heikles Thema
Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist ein heikles und nicht ganz leicht verständliches Thema. Gleichzeitig ist der korrekte Umgang mit der Mehrwertsteuer für Dich als Unternehmer enorm wichtig. Immerhin könnte das Finanzamt bei möglichen Fehlern horrende Zahlungen von Dir verlangen.
Die Mehrwertsteuer selbst unterscheidet schon seit ihrer Einführung zwischen dem regulären Steuersatz und dem ermäßigten Steuersatz. Der Grund hierfür liegt ganz einfach darin, dass die Grundnahrungsmittel prinzipiell günstiger angeboten werden können als mögliche Luxusartikel.
Zur Folge hat das, dass etwa Lebensmittel wie Obst, Fleisch oder Fisch mit 7 Prozent besteuert werden. Andere Lebensmittel wie etwa Getränke müssen mit 19 Prozent besteuert werden.
In der Gastronomie kommt neben diesen Faktoren aber noch eine ganze Menge Weiteres dazu, was bei der korrekten Berechnung zu beachten ist.
Die Zubereitung von Speisen fällt aus steuerlicher Sicht in den Bereich der Dienstleistungen. Hier würde regulär eine Steuer von 19 Prozent anfallen. Zumindest im Normalfall. Es gibt aber auch hier zahlreiche Unterschiede für die Mehrwertsteuer in der Gastronomie.
7% oder 19% Mehrwertsteuer: Unterschiede in der Gastronomie
Wie hoch die Mehrwertsteuer für Dein Lokal ausfällt, ist auch davon abhängig, um was für eine Art Gastronomie es sich handelt. Genau hier wird es trickreich.
Immer dann, wenn sich Dein Angebot rein auf die Nahrungsmittel bezieht, wird ein Steuersatz von 7 Prozent erhoben.
Stellst Du aber zum Beispiel Sitzmöglichkeiten zur Verfügung, handelt es sich um eine Dienstleistung. Deinen Service müsstest Du dann mit einem Steuersatz von 19 Prozent besteuern.
Um die Unterschiede einmal deutlicher machen zu können, haben wir hier drei Beispiele aufgeführt:
Restaurant
Betreibst Du ein Restaurant, steht hier zumindest für die Finanzbehörden auch immer das Ambiente im Vordergrund. Ohne Tische, Stühle und Co. wäre Dein Lokal schließlich kein „echtes“ Restaurant.
Durch diese Klassifizierung als Restaurant geht für Dich als Betreiber eine Besteuerung von 19 Prozent einher. Immerhin kommen Deine Gäste zwar vornehmlich wegen des Essens, das verspeisen sie jedoch auch vor Ort in Deinem Lokal.
Imbiss
Etwas anders kann es bei einem Imbiss aussehen. Hier sieht der Gesetzgeber deshalb ebenfalls eine Trennung vor. Sind Sitzmöglichkeiten vorhanden, müssen Deine Speisen mit einem Steuersatz von 19 Prozent besteuert werden.
Bietest Du jedoch ausschließlich Stehtische an oder verzichtest komplett auf Möbel, greift der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Auch dann, wenn in der unmittelbaren Nähe zu Deinem Lokal Sitzmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die nicht von Dir aufgestellt wurden.
Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung
Viele Gastronomen wissen es: Nimmt der Gast sein Essen mit nach Hause oder bestellt dieses sogar zu sich, greift der ermäßigte Steuersatz. Bei Take-Away-Speisen oder Lieferdienst liegt dieser also immer bei 7 Prozent. Wirklich immer? Nicht ganz.
Hier unterscheidet der Gesetzgeber nämlich noch einmal zwischen den Lebensmitteln. Bei den Grundnahrungsmitteln gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Sollte es sich bei Deiner Speise um ein Luxusprodukt wie etwa Kaviar handeln, würden hier 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden.
MwSt Gastronomie: Die Krux mit den Mischgetränken und Dienstleistungen
Schon die reguläre Betrachtung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie fällt nicht ganz leicht. Zusätzlich gibt es zahlreiche Sonderfälle und Sonderregelungen.
Wie hoch der Steuersatz ausfällt, kann auch davon abhängen, was für ein Geschirr Deine Kunden verwenden. Kunststoffgeschirr wird nach dem Verzehr einfach weggeschmissen.
Porzellangeschirr wiederum müsste von Deinem Lokal gereinigt werden. Dieser zusätzliche Service macht aus dem reinen Verzehr eine Dienstleistung.
Das heißt: Auch wenn du in Deinem Imbiss ohne Sitzmöglichkeiten also Porzellangeschirr bereitstellst, würde der Steuersatz von 19 Prozent greifen.
Ebenfalls unterschiedlich behandelt werden zudem die einzelnen Zutaten. Pflanzliche Milch, wie Sojamilch, Hafermilch oder ähnliches, gilt nicht als Grundnahrungsmittel. Ein Milchkaffee mit pflanzlicher Milch (Milchanteil über 75%) müsste mit 19 Prozent besteuert werden.
Kommt statt pflanzlicher Milch Kuhmilch zum Einsatz, wird das Getränk nur mit 7 Prozent besteuert, da Kuhmilch als Grundnahrungsmittel eingestuft wird und genauso wie Wasser mit einem Mehrwertsteuersatz von 7 % berechnet werden. Alle übrigen Getränke unterliegen dem Mehrwertsteuersatz von 19 %.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2025 & 2026
Seit dem 1. Januar 2024 gilt also wieder ein Steuersatz von 19% für Speisen, die im Lokal verzehrt werden. Für 2025 bleibt diese Reglung bestehen.
Mehrwertsteuersätze 2025
- Speisen, wenn sie vor Ort verzehrt werden, unterliegen seit dem 1. Januar 2024 wieder einem Steuersatz von 19 %.
- Speisen, wenn sie geliefert werden, unterliegen weiterhin einer Umsatzsteuer von 7%.
- Getränke haben grundsätzlich einen Mehrwertsteuersatz von 19 %.
- Kuhmilch und damit gemischte Getränke (ab 75% Milch im Mischgetränk) und Leitungswasser haben einen Steuersatz von 7 %, da Milch und Wasser als Grundnahrungsmittel gelten.
Mehrwertsteuersätze 2026
Ab dem 1. Januar 2026 kannst Du als Gastronom endlich ein klein wenig aufatmen: Geplant ist, dass alle Speisen dauerhaft mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % besteuert werden – ganz gleich, ob Deine Gäste ihre Gerichte vor Ort genießen oder sie mitnehmen. Grundlage dafür ist der aktuelle Koalitionsvertrag, in dem sich CDU, CSU und SPD auf diese Entlastung verständigt haben.
Das Bundeskabinett hat das entsprechende Steueränderungsgesetz 2025 am 10. September 2025 beschlossen, Dieses Änderungsgesetz besagt, dass ab 1. Januar 2026 der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für Speisen auf 7 % sinken wird.
Von der Maßnahme profitieren damit nicht nur klassische Restaurants, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, Caterer sowie die Anbieter für die Verpflegung in Kitas, Schulen und Krankenhäusern.
Intelligente Kassensysteme: Hilfe beim MwSt-Dschungel
Allein den Überblick bezüglich der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, mit den unterschiedlichen regulären Steuersätzen, Produktunterscheidungen, Sonderregelungen und dann auch noch temporären Änderungen zu behalten, ist eine große Herausforderung für Gastronomen.
Hinzu kommt noch, dass der jeweilige Steuersatz für jedes Produkt bei Änderungen natürlich auch im Kassensystem angepasst werden muss.
Doch wenigstens in diesem Bereich muss es nicht kompliziert sein. Mit einem modernen und intuitiv bedienbaren All-in-One Kassensystem Gastronomie kann zumindest die Umstellung der Kasse ganz schnell und einfach ablaufen.
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FAQ zur Mehrwertsteuer Gastronomie
- Welcher Mehrwertsteuersatz gilt 2025 in der Gastronomie?
-
Ab dem 1. Januar 2024 gilt in der Gastronomie für Speisen wieder ein Mehrwertsteuersatz von 19 % für den Verzehr innerhalb Deines Lokals und auch 2025 ändert sich am Steuersatz für Speisen in der Gastronomie nichts.
- Welche Mehrwertsteuer gilt ab 2026 in der Gastronomie?
-
Ab dem 1. Januar 2026 sollen Speisen in der Gastronomie dauerhaft nur noch mit 7% versteuert werden, unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt oder außer Haus verkauft werden. Getränke bleiben weiterhin mit 19% besteuert. Ausnahme wie Wasser sowie Milch und Milchmischgetränke (mit mindestens 75% Kuhmilchanteil) fallen weiterhin unter den ermäßigten Steuersatz von 7%.
Somit wird der Forderung des Branchenverbandes DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gäststättenverband) nachgekommen, der sich seit Jahren für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7% einsetzt. Die Organisation begründete dies mit der Notwendigkeit, die Branche zu stärken, die negativen Folgen der Erhöhung für Betriebe und Gäste abzufedern, da Essen zum Mitnehmen und Lebensmittel im Supermarkt mit 7% versteuert werden.
Politisch ist die Absenkung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgeschrieben. Das daraus folgenden Steueränderungsgesetz 2025 wurde am 10. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossen. Für die Gastronomen ist diese Entlastung wichtig, da sie in wirtschaftlichen herausfordernden Zeiten spürbar helfen kann.
- Wann sind es 7 und wann 19 Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie?
-
Für Speisen gilt in der Gastronomie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %, sobald es sich um Take-away-Speisen handelt oder das Essen geliefert wird. Allerdings nicht immer, denn der -Gesetzgeber entscheidet hier nämlich nochmals um was für eine Art von Lebensmitteln es sich handelt. Für Luxusprodukte wie etwa Kaviar werden 19 % Umsatzsteuer fällig und bei Außer-Haus-Verkäufen.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie gilt auch, wenn beim Verzehr keine zusätzlichen Serviceelemente enthalten sind. (wenn z. B. das Essen an Stehtischen eingenommen wird, wie es bei einem klassischen Imbiss der Fall ist). Sobald eine Restaurantdienstleistung vorliegt, etwa mit Sitzplätzen, Bedienung oder bereitgestelltem Porzellangeschirr, werden wieder 19 % Mehrwertsteuer für Speisen fällig.
Getränke werden grundsätzlich mit 19 % besteuert; Ausnahmen gelten z. B. für Kuhmilch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milch (7 %).
- Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz für Getränke in der Gastronomie?
- Grundsätzlich gelten 19% Mehrwertsteuer für Getränke in der Gastronomie. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen nur 7% gelten. Zu den Ausnahmen gehören: Wasser, Milch und Mischgetränke (wenn 75% Milch oder mehr enthalten sind).
- Welche Getränke haben 7% MwSt?
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Dazu gehören Kuhmilch und damit gemischte Getränke (ab 75% Milch im Mischgetränk) und Leitungswasser.
- Wie wird Kaffee in der Gastronomie versteuert?
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Ein schwarzer Kaffee mit nur etwas oder ohne Milch wird mit 19% versteuert. Beim Cappuccino ist die Mehrwertsteuer allerdings nur 7%, da bei diesem Getränk mehr als 75% Milch enthalten sind und Milch als Haupt- bzw. Grundnahrungsmittel, welches immer zu 7% versteuert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich hierbei um Kuhmilch und nicht um pflanzliche Milchalternativen handelt.
- Wie viel Mehrwertsteuer gibt es auf Bier?
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Selbst ein Bier wird in der Gastronomie mittlerweile wie fast alle Getränke mit 19% versteuert.
- Wie viel MwSt gibt es auf Wasser?
-
Da (stilles) Wasser zum Grundbedarf gehört, gelten hier 7%. Wasser mit Kohlensäure hat einen Mehrwertsteuersatz von 19 %.
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