Beschlossen: Mehrwertsteuersenkung ab 1. Januar (Stand: 19. Dezember 2025)
Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie beschlossen.
Was ändert sich ab 1. Januar 2026?
- Die Mehrwertsteuer auf Speisen sinkt von 19% auf 7%
- Gilt für: Restaurants, Cafés, Bäckereien, Metzgereien, Catering und Gemeinschaftsverpflegung
- Für Getränke ändert sich bei der Mehrwertsteuer nichts
- Die Regelung gilt dauerhaft (keine Befristung wie während Corona)
Nach monatelanger Unsicherheit steht die Entlastung nun fest. Die Bundesländer stimmten trotz anfänglicher Bedenken wegen Steuerausfällen von 11,2 Milliarden Euro zu.
Die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges appellierte bereits im Vorfeld laut dts Nachrichtenagentur : "Unsere Branche erwartet jetzt, dass die Politik Wort hält. Die sieben Prozent sind die wichtigste Maßnahme für die Existenz- und Zukunftssicherung."
Was Du als Gastronom jetzt tun musst
- Stelle in Deinem Kassensystem alle Deine Speisen auf 7 % Mehrwertsteuer um
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Zuletzt aktualisiert: 19. Dezember 2025
Dieser Beitrag behandelt die folgenden Themen zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie:
➤ Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Ein heikles Thema
➤ 7% oder 19% Mehrwertsteuer: Unterschiede in der Gastronomie
➤ MwSt Gastronomie: Die Krux mit den Mischgetränken und Dienstleistungen
➤ Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2025
➤ Aktuelle Entwicklung Dezember 2025: 7%-Mehrwertsteuer für Speisen beschlossen
➤ Intelligente Kassensysteme: Hilfe beim MwSt-Dschungel
➤ FAQ zur Mehrwertsteuer Gastronomie
Mehrwertsteuer und Gastronomie
Gastronomie und der richtige Steuersatz: Dieses ungleiche Paar sorgt schon seit vielen Jahren für Unsicherheit und Unklarheit. Ganz gleich, ob Du gerade erst neu mit Deinem Betrieb durchstarten möchtest oder etwa eine neue Ausrichtung planst.
Du musst Dich intensiv mit der Mehrwertsteuer und dem richtigen Steuersatz beschäftigen. Was Du bei der Mehrwertsteuer in der Gastronomie generell und gesondert in 2025 beachten musst und welche Neuerungen Dich 2026 erwarten, erfährst Du im Folgenden.
Wichtig: Die beiden folgenen Abschnitte beschreiben die Regelungen BIS 31. Dezember 2025
Ab 1. Januar 2026 gilt: Alle Speisen haben einheitlich 7% MwSt – egal ob Restaurant, Imbiss oder Lieferung!
Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Ein heikles Thema
Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist ein heikles und nicht ganz leicht verständliches Thema. Gleichzeitig ist der korrekte Umgang mit der Mehrwertsteuer für Dich als Unternehmer enorm wichtig. Immerhin könnte das Finanzamt bei möglichen Fehlern horrende Zahlungen von Dir verlangen.
Die Mehrwertsteuer selbst unterscheidet schon seit ihrer Einführung zwischen dem regulären Steuersatz und dem ermäßigten Steuersatz. Der Grund hierfür liegt ganz einfach darin, dass die Grundnahrungsmittel prinzipiell günstiger angeboten werden können als mögliche Luxusartikel.
Zur Folge hat das, dass etwa Lebensmittel wie Obst, Fleisch oder Fisch mit 7 Prozent besteuert werden. Andere Lebensmittel wie etwa Getränke müssen mit 19 Prozent besteuert werden.
In der Gastronomie kommt neben diesen Faktoren aber noch eine ganze Menge Weiteres dazu, was bei der korrekten Berechnung zu beachten ist.
Die Zubereitung von Speisen fällt aus steuerlicher Sicht in den Bereich der Dienstleistungen. Hier würde regulär eine Steuer von 19 Prozent anfallen. Zumindest im Normalfall. Es gibt aber auch hier zahlreiche Unterschiede für die Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

7% oder 19% Mehrwertsteuer: Unterschiede in der Gastronomie
Wie hoch die Mehrwertsteuer für Dein Lokal ausfällt, ist auch davon abhängig, um was für eine Art Gastronomie es sich handelt. Genau hier wird es trickreich.
Immer dann, wenn sich Dein Angebot rein auf die Nahrungsmittel bezieht, wird ein Steuersatz von 7 Prozent erhoben.
Stellst Du aber zum Beispiel Sitzmöglichkeiten zur Verfügung, handelt es sich um eine Dienstleistung. Deinen Service müsstest Du dann mit einem Steuersatz von 19 Prozent besteuern.
Um die Unterschiede einmal deutlicher machen zu können, haben wir hier drei Beispiele aufgeführt:
Restaurant
Betreibst Du ein Restaurant, steht hier zumindest für die Finanzbehörden auch immer das Ambiente im Vordergrund. Ohne Tische, Stühle und Co. wäre Dein Lokal schließlich kein „echtes“ Restaurant.
Durch diese Klassifizierung als Restaurant geht für Dich als Betreiber eine Besteuerung von 19 Prozent einher. Immerhin kommen Deine Gäste zwar vornehmlich wegen des Essens, das verspeisen sie jedoch auch vor Ort in Deinem Lokal.
Imbiss
Etwas anders kann es bei einem Imbiss aussehen. Hier sieht der Gesetzgeber deshalb ebenfalls eine Trennung vor. Sind Sitzmöglichkeiten vorhanden, müssen Deine Speisen mit einem Steuersatz von 19 Prozent besteuert werden.
Bietest Du jedoch ausschließlich Stehtische an oder verzichtest komplett auf Möbel, greift der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Auch dann, wenn in der unmittelbaren Nähe zu Deinem Lokal Sitzmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die nicht von Dir aufgestellt wurden.
Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung
Viele Gastronomen wissen es: Nimmt der Gast sein Essen mit nach Hause oder bestellt dieses sogar zu sich, greift der ermäßigte Steuersatz. Bei Take-Away-Speisen oder Lieferdienst liegt dieser also immer bei 7 Prozent. Wirklich immer? Nicht ganz.
Hier unterscheidet der Gesetzgeber nämlich noch einmal zwischen den Lebensmitteln. Bei den Grundnahrungsmitteln gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Sollte es sich bei Deiner Speise um ein Luxusprodukt wie etwa Kaviar handeln, würden hier 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden.
MwSt Gastronomie: Die Krux mit den Mischgetränken und Dienstleistungen
Schon die reguläre Betrachtung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie fällt nicht ganz leicht. Zusätzlich gibt es zahlreiche Sonderfälle und Sonderregelungen.
Wie hoch der Steuersatz ausfällt, kann auch davon abhängen, was für ein Geschirr Deine Kunden verwenden. Kunststoffgeschirr wird nach dem Verzehr einfach weggeschmissen.
Porzellangeschirr wiederum müsste von Deinem Lokal gereinigt werden. Dieser zusätzliche Service macht aus dem reinen Verzehr eine Dienstleistung.
Das heißt: Auch wenn du in Deinem Imbiss ohne Sitzmöglichkeiten also Porzellangeschirr bereitstellst, würde der Steuersatz von 19 Prozent greifen.
Ebenfalls unterschiedlich behandelt werden zudem die einzelnen Zutaten. Pflanzliche Milch, wie Sojamilch, Hafermilch oder ähnliches, gilt nicht als Grundnahrungsmittel. Ein Milchkaffee mit pflanzlicher Milch (Milchanteil über 75%) müsste mit 19 Prozent besteuert werden.
Kommt statt pflanzlicher Milch Kuhmilch zum Einsatz, wird das Getränk nur mit 7 Prozent besteuert, da Kuhmilch als Grundnahrungsmittel eingestuft wird und genauso wie Wasser mit einem Mehrwertsteuersatz von 7 % berechnet werden. Alle übrigen Getränke unterliegen dem Mehrwertsteuersatz von 19 %.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2025
Seit dem 1. Januar 2024 gilt wieder ein Steuersatz von 19% für Speisen, die im Lokal verzehrt werden. Für 2025 bleibt diese Regelung bestehen.
Damit sind die Corona-Sonderregelungen endgültig ausgelaufen: Die temporäre Absenkung auf 5% (Juli bis Dezember 2020) und 7% (2021 bis 2023) für Speisen vor Ort wurde nicht verlängert. Auch die Sonderregelung für Getränke (16% bzw. 7% während der Pandemie) gilt nicht mehr.
Aktuell gelten also folgende Mehrwertsteuersätze:
- Speisen, wenn sie vor Ort verzehrt werden, unterliegen seit dem 1. Januar 2024 wieder einem Steuersatz von 19 %.
- Speisen, wenn sie geliefert werden, unterliegen weiterhin einer Umsatzsteuer von 7%.
- Getränke haben grundsätzlich einen Mehrwertsteuersatz von 19 %.
- Kuhmilch und damit gemischte Getränke (ab 75% Milch im Mischgetränk) und Leitungswasser haben einen Steuersatz von 7 %, da Milch und Wasser als Grundnahrungsmittel gelten.
Aktuelle Entwicklung Dezember 2025: 7%-Mehrwertsteuer für Speisen beschlossen
Der Weg zur dauerhaften Mehrwertsteuersenkung ab 2026 war doch steiniger als gedacht. Zwar hat das Bundeskabinett am 10. September 2025 das Steueränderungsgesetz beschlossen. Doch der Bundesrat musste dem Gesetz am 19. Dezember 2025 noch zustimmen, was er auch getan hat.
Die Bundesländer forderten eine Kompensation für die in Zukunft aus der MwSt-Senkung entstehenden Steuerausfälle in Höhe von 11,2 Milliarden Euro bis 2030. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil lehnte dies jedoch laut Haufe kategorisch ab: "Es wird keine Kompensation des Bundes geben. Wenn einige unionsgeführte Länder das nicht wollen, gefährden sie die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie".
Der Branchenverband DEHOGA, der sich sich seit Jahren für eine steuerliche Entlastung der Gastronomen einsetzt, appellierte laut dts Nachrichtenagentur an die Politik: "Die sieben Prozent sind die wichtigste Maßnahme für die Existenz- und Zukunftssicherung" der gastronomischen Betriebe.
Endlich Schluss mit dem Chaos! Ob Du Stehtische oder Sitzplätze hast, Servietten aus Stoff oder Papier verwendest, Porzellan oder Pappe bereithältst – all diese Fragen sind ab Januar 2026 Geschichte. Zumindest bei den Speisen gilt dann immer einheitlich 7%. Das vereinfacht die Abrechnung enorm! (Bei Getränken bleibt die bisherige Regelung bestehen: 19%, außer Kuhmilch und Leitungswasser mit 7%.)
Intelligente Kassensysteme: Hilfe beim MwSt-Dschungel
Allein den Überblick bezüglich der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, mit den unterschiedlichen regulären Steuersätzen, Produktunterscheidungen, Sonderregelungen und dann auch noch temporären Änderungen zu behalten, ist eine große Herausforderung für Gastronomen.
Hinzu kommt noch, dass der jeweilige Steuersatz für jedes Produkt bei Änderungen natürlich auch im Kassensystem angepasst werden muss.
Doch wenigstens in diesem Bereich muss es nicht kompliziert sein. Mit einem modernen und intuitiv bedienbaren All-in-One Kassensystem Gastronomie kann zumindest die Umstellung der Kasse ganz schnell und einfach ablaufen.
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FAQ zur Mehrwertsteuer Gastronomie
- Welcher Mehrwertsteuersatz gilt 2025 in der Gastronomie?
-
Ab dem 1. Januar 2024 gilt in der Gastronomie für Speisen wieder ein Mehrwertsteuersatz von 19 % für den Verzehr innerhalb Deines Lokals und auch 2025 ändert sich am Steuersatz für Speisen in der Gastronomie nichts.
Getränke werden grundsätzlich mit 19% besteuert – Ausnahmen: Wasser sowie Milch und Milchmischgetränke (mit mindestens 75% Kuhmilchanteil) mit 7%.
- Welche Mehrwertsteuer gilt ab 2026 in der Gastronomie?
-
Ab 1. Januar 2026: Speisen sollen dauerhaft mit 7% versteuert werden – unabhängig davon, ob vor Ort verzehrt oder außer Haus verkauft.
Getränke bleiben bei 19%. Ausnahmen: Wasser sowie Milchmischgetränke mit mindestens 75% Kuhmilch bleiben bei 7%.
Wichtig: Der Bundesrat hat der Mehrwertsteuersenkung am 20. Dezember 2025 zugestimmt.
Somit wird der Forderung des Branchenverbandes DEHOGA nachgekommen, der sich seit Jahren für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7% einsetzt. Die Organisation begründete dies mit der Notwendigkeit, die Branche zu stärken und die negativen Folgen der Erhöhung für Betriebe und Gäste abzufedern, da Essen zum Mitnehmen und Lebensmittel im Supermarkt mit 7% versteuert werden.
- Wann sind es 7 und wann 19 Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie?
-
Für Speisen gilt 2025 folgende Mehrwertsteuerin der Gastronomie:
• 7% MwSt: Speisen außer Haus (Take-Away, Lieferung) – außer bei Luxusprodukten wie Kaviar (19%)
• 19% MwSt: Speisen vor Ort mit Restaurantdienstleistung (Sitzplätze, Bedienung, Porzellangeschirr)
• 7% MwSt auch vor Ort: Nur wenn keine Dienstleistung vorliegt (z.B. Stehtische ohne Service, Einweggeschirr beim Imbiss)
Für Getränke gilt 2025 folgende Mehrwertsteuer in der Gastronomie:
• Grundsätzlich 19% MwSt für alle Getränke (vor Ort und außer Haus)
• Ausnahme 7% MwSt: Wasser (still) und Milchmischgetränke außer Haus mit mindestens 75% Kuhmilch (z.B. Latte Macchiato to go)
• Pflanzliche Milchalternativen: immer 19%
- Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz für Getränke in der Gastronomie?
-
Getränke werden grundsätzlich mit 19% Mehrwertsteuer besteuert – egal ob vor Ort oder außer Haus.
Ausnahmen mit 7% MwSt:
• Wasser (stilles Leitungswasser)
• Milch (reine Kuhmilch)
• Milchmischgetränke außer Haus mit mindestens 75% Kuhmilch (z.B. Latte Macchiato to go)
Wichtig: Bei Milchmischgetränken vor Ort im Restaurant gilt 19% (Restaurantdienstleistung), außer Haus 7% (wenn 75%+ Kuhmilch).
Pflanzliche Milchalternativen (Hafermilch, Sojamilch etc.) werden immer mit 19% besteuert, da sie nicht als Grundnahrungsmittel gelten.
- Welche Getränke haben 7% MwSt?
-
7% Mehrwertsteuer gilt nur für:
• Stilles Leitungswasser
• Kuhmilch (pur)
• Milchmischgetränke zum Mitnehmen mit mindestens 75% Kuhmilch (z.B. Latte Macchiato to go, Milchshake außer Haus)
Wichtig: Wird das gleiche Milchmischgetränk vor Ort im Restaurant serviert, gelten 19% (Restaurantdienstleistung). Pflanzliche Milchalternativen: immer 19%.
Alle anderen Getränke (Kaffee schwarz, Tee, Softdrinks, Säfte, Bier, Wein, Mineralwasser etc.): 19%
- Wie wird Kaffee in der Gastronomie versteuert?
-
Ein schwarzer Kaffee mit nur etwas oder ohne Milch wird mit 19% versteuert. Beim Cappuccino ist die Mehrwertsteuer allerdings nur 7%, da bei diesem Getränk mehr als 75% Milch enthalten sind und Milch als Haupt- bzw. Grundnahrungsmittel, welches immer zu 7% versteuert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich hierbei um Kuhmilch und nicht um pflanzliche Milchalternativen handelt.
Wichtig: Die 7% gelten nur für Milchmischgetränke außer Haus mit Kuhmilch!
- Wie viel Mehrwertsteuer gibt es auf Bier?
-
Bier wird mit 19% Mehrwertsteuer besteuert – sowohl vor Ort als auch außer Haus.
Hinweis: Während der Corona-Sonderregelungen (2020-2023) galten zeitweise reduzierte Sätze für Getränke (16% bzw. 7%). Seit 2024 gilt wieder der reguläre Satz von 19% für alle alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränke (außer Wasser und Milch).
- Wie viel MwSt gibt es auf Wasser?
-
Stilles Leitungswasser: 7% (gilt als Grundnahrungsmittel)
Mineralwasser / Wasser mit Kohlensäure: 19%
Wichtig: Die Unterscheidung gilt unabhängig davon, ob das Wasser vor Ort oder außer Haus konsumiert wird.
- Ist die 7%-Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab 2026 sicher?
-
Stand 28. Oktober 2025: Nein, das ist noch nicht zu 100% sicher. Das Bundeskabinett hat die Mehrwertsteuersenkung auf 7% für Speisen am 10. September 2025 beschlossen, aber der Bundesrat muss am 20. Dezember 2025 noch zustimmen.
Wichtig: Die 7% gelten nur für Speisen – Getränke bleiben auch ab 2026 bei 19%.
- Wann sollte ich als Gastronom mein Kassensystem auf 7% umstellen?
-
Empfehlung: Warte die finale Bundesrats-Abstimmung am 20. Dezember 2025 ab. Moderne Kassensysteme wie Tillhub Gastro können die Umstellung dann im Januar 2026 schnell durchführen – egal ob auf 7% (bei Zustimmung) oder die 19% bestehen bleiben (bei Ablehnung).
Kläre aber schon jetzt mit Deinem Kassensystem-Anbieter ab, wie die Umstellung technisch abläuft, damit Du im Januar sofort handlungsfähig bist.
- Was passiert, wenn der Bundesrat die 7%-Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ab 1.1.2026 ablehnt?
-
Dann bleibt die Mehrwertsteuer für Speisen vor Ort auch 2026 bei 19%. Speisen außer Haus (Take-Away, Lieferung) würden weiterhin mit 7% besteuert.
Getränke bleiben in jedem Fall bei 19% (außer Wasser und Milchmischgetränke mit 75%+ Kuhmilch außer Haus).
Der DEHOGA warnt eindringlich vor diesem Szenario, da die 7%-Senkung für viele Betriebe überlebenswichtig sei. Allerdings ist eine Ablehnung nach aktuellem Stand auch eher unwahrscheinlich.
- Gelten die Corona-Sonderregelungen für Mehrwertsteuer in der Gastronomie noch?
-
Nein. Die Corona-Sonderregelungen sind seit dem 1. Januar 2024 ausgelaufen:
• 5% MwSt für Speisen vor Ort (Juli-Dezember 2020): ausgelaufen
• 7% MwSt für Speisen vor Ort (2021-2023): ausgelaufen
• Reduzierte MwSt für Getränke 16% bzw. 7% (2020-2023): ausgelaufen
Seit 2024 gelten wieder die regulären Steuersätze: 19% für Speisen vor Ort, 7% für Speisen außer Haus, 19% für Getränke (außer Wasser und Milchmischgetränke to go).
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