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Mehrwertsteuer Gastronomie: Der richtige Steuersatz 2023

llll➤ 5%, 7% oder 19% Mehrwertsteuer in der Gastronomie. Was gilt 2023? Eine Übersicht über alle regulären und gesonderten Steuersätze findest Du hier.

Mehrwertsteuer Gastronomie 2023

Dieser Beitrag behandelt die folgenden Themen zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie:

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Ein heikles Thema

5%, 7% oder 19% Mehrwertsteuer: Unterschiede in der Gastronomie

MwSt Gastronomie: Die Krux mit den Mischgetränken und Dienstleistungen

Mehrwertsteuer in der Gastronomie seit 2021

Mehrwertsteuer in der Gastronomie ab dem 1.1.2023

Intelligente Kassensysteme: Hilfe beim MwSt-Dschungel

FAQ zur Mehrwertsteuer Gastronomie

Mehrwertsteuer und die Gastronomie

Gastronomie und der richtige Steuersatz: Dieses ungleiche Paar sorgt schon seit vielen Jahren für Unsicherheit und Unklarheit. Ganz gleich, ob Du gerade erst neu mit Deinem Betrieb durchstarten möchtest oder etwa eine neue Ausrichtung planst.

Du musst Dich intensiv mit der Mehrwertsteuer und dem richtigen Steuersatz beschäftigen. Insbesondere seit der Pandemie ist das nicht ganz leicht. Zahlreiche Ausnahmen, Sonderregeln und spezielle Vorgaben greifen immer mal wieder. Was Du bei der Mehrwertsteuer in der Gastronomie generell und gesondert in 2022 beachten musst, erfährst Du im Folgenden.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Ein heikles Thema

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist ein heikles und nicht ganz leicht verständliches Thema. Gleichzeitig ist der korrekte Umgang mit der Mehrwertsteuer für Dich als Unternehmer enorm wichtig. Immerhin könnte das Finanzamt bei möglichen Fehlern horrende Zahlungen von Dir verlangen.

Die Mehrwertsteuer selbst unterscheidet schon seit ihrer Einführung zwischen dem regulären Steuersatz und dem ermäßigten Steuersatz. Der Grund hierfür liegt ganz einfach darin, dass die Grundnahrungsmittel prinzipiell günstiger angeboten werden können als mögliche Luxusartikel.

Zur Folge hat das, dass etwa Lebensmittel wie Obst, Fleisch oder Fisch mit 7 Prozent besteuert werden. Andere Lebensmittel wie etwa Getränke müssen mit 19 Prozent besteuert werden.

In der Gastronomie kommt neben diesen Faktoren aber noch eine ganze Menge Weiteres dazu, was bei der korrekten Berechnung zu beachten ist.

Die Zubereitung von Speisen fällt aus steuerlicher Sicht in den Bereich der Dienstleistungen. Hier würde regulär eine Steuer von 19 Prozent anfallen. Zumindest im Normalfall. Es gibt aber auch hier zahlreiche Unterschiede für die Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

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5%, 7% oder 19% Mehrwertsteuer: Unterschiede in der Gastronomie

Wie hoch die Mehrwertsteuer für Dein Lokal ausfällt, ist auch davon abhängig, um was für eine Art Gastronomie es sich handelt. Genau hier wird es trickreich.

Immer dann, wenn sich Dein Angebot rein auf die Nahrungsmittel bezieht, wird ein Steuersatz von 7 Prozent erhoben.

Stellst Du aber zum Beispiel Sitzmöglichkeiten zur Verfügung, handelt es sich um eine Dienstleistung. Deinen Service müsstest Du dann mit einem Steuersatz von 19 Prozent besteuern.

Um die Unterschiede einmal deutlicher machen zu können, haben wir hier drei Beispiele aufgeführt:

 

Restaurant

Betreibst Du ein Restaurant, steht hier zumindest für die Finanzbehörden auch immer das Ambiente im Vordergrund. Ohne Tische, Stühle und Co. wäre Dein Lokal schließlich kein „echtes“ Restaurant.

Durch diese Klassifizierung als Restaurant geht für Dich als Betreiber eine Besteuerung von 19 Prozent einher. Immerhin kommen Deine Gäste zwar vornehmlich wegen des Essens, das verspeisen sie jedoch auch vor Ort in Deinem Lokal.

 

Imbiss

Etwas anders kann es bei einem Imbiss aussehen. Hier sieht der Gesetzgeber deshalb ebenfalls eine Trennung vor. Sind Sitzmöglichkeiten vorhanden, müssen Deine Speisen mit einem Steuersatz von 19 Prozent besteuert werden.

Bietest Du jedoch ausschließlich Stehtische an oder verzichtest komplett auf Möbel, greift der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Auch dann, wenn in der unmittelbaren Nähe zu Deinem Lokal Sitzmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die nicht von Dir aufgestellt wurden.

 

Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung

Viele Gastronomen wissen es: Nimmt der Gast sein Essen mit nach Hause oder bestellt dieses sogar zu sich, greift der ermäßigte Steuersatz. Bei Take-Away-Speisen oder Lieferdienst liegt dieser also immer bei 7 Prozent. Wirklich immer? Nicht ganz.

Hier unterscheidet der Gesetzgeber nämlich noch einmal zwischen den Lebensmitteln. Bei den Grundnahrungsmitteln gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Sollte es sich bei Deiner Speise um ein Luxusprodukt wie etwa Kaviar handeln, würden hier 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden.

MwSt Gastronomie: Die Krux mit den Mischgetränken und Dienstleistungen

Schon die reguläre Betrachtung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie fällt nicht ganz leicht. Zusätzlich gibt es zahlreiche Sonderfälle und Sonderregelungen.

Wie hoch der Steuersatz ausfällt, kann auch davon abhängen, was für ein Geschirr Deine Kunden verwenden. Kunststoffgeschirr wird nach dem Verzehr einfach weggeschmissen.

Porzellangeschirr wiederum müsste von Deinem Lokal gereinigt werden. Dieser zusätzliche Service macht aus dem reinen Verzehr eine Dienstleistung.

Das heißt: Auch wenn du in Deinem Imbiss ohne Sitzmöglichkeiten also Porzellangeschirr bereitstellst, würde der Steuersatz von 19 Prozent greifen.

Ebenfalls unterschiedlich behandelt werden zudem die einzelnen Zutaten. Pflanzliche Milch, wie Sojamilch, Hafermilch oder ähnliches, gilt nicht als Grundnahrungsmittel. Ein Milchkaffee mit pflanzlicher Milch (Milchanteil über 75%) müsste mit 19 Prozent besteuert werden.

Kommt statt pflanzlicher Milch Kuhmilch zum Einsatz, wird das Getränk nur mit 7 Prozent besteuert, da Kuhmilch als Grundnahrungsmittel eingestuft wird und genauso wie Wasser  mit einem Mehrwertsteuersatz von 7 % berechnet werden. Alle übrigen Getränke unterliegen dem Mehrwertsteuersatz von 19 %. 

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Mehrwertsteuer in der Gastronomie seit 2021

Noch einmal eine ganze Reihe von Sonderfällen kam im Jahr 2021 auf Gastronomen zu. Vor allem die Gastronomie wurde von der COVID-Pandemie hart getroffen. Daher wurde von der Bundesregierung ein befristet reduzierter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie beschlossen. Dieser veränderte sich jedoch im Jahr 2021 gleich mehrfach.

 

Befristet reduzierte Mehrwertsteuer 2021

Da die Gastronomie aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Einbußen hinnehmen musste, konnte sich die Bundesregierung zu einer Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie durchringen. Allerdings handelt es sich hierbei nur um eine befristete Senkung, die am 1. Juli 2020 in Kraft trat.

Bis zum 31. Dezember 2022 galt damit zunächst der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Im Zuge eines Konjunkturpaketes hatte die Bundesregierung bekanntlich ohnehin die Mehrwertsteuer bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Hierdurch wurde auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie auf 5 Prozent gesenkt.

Ab dem 1. Januar 2021 wurde dieser allgemeine Mehrwertsteuersatz wieder angehoben. Der ermäßigte Steuersatz in der Gastronomie erhöhte sich damit wieder auf die regulären 7 Prozent. Bis zum 31. Dezember 2022 wird dieser auch vollständig weiterhin für die Gastronomie gelten - sowohl für den Verzehr innerhalb Deines Lokals als auch für den Take-Away-Verzehr.

 

Welche Mehrwertsteuer galt in der Gastronomie bis Ende 2022?

Im Laufe des Jahres 2021 veränderten sich die Rahmenbedingungen für die Mehrwertsteuer in der Gastronomie gleich mehrfach. 

  • Juli 2020 - 31. Dezember 2020: 5% Mehrwertsteuer für Speisen
  • Januar 2021 - 31. Dezember 2022: 7% Mehrwertsteuer für Speisen

 

Lange Zeit war offen, wie es nach dem 31. Dezember 2022 für die Steuersätze in der Gastronomie weitergehen sollte. Da sich die Lage für die Gastronomen weiterhin nicht entspannt hatte, forderten die DEHOGA Spitzenverbände schon seit geraumer Zeit eine Verlängerung der befristeten Mehrwertsteuersenkungen.

Unabhängig davon gab es bereits Jahre vor der Corona-Pandemie Forderungen, die Mehrwertsteuer in der Gastronomie endgültig auf 7 Prozent für Speisen und Getränke zu fixieren.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2023

Am 7. Oktober 2022 hat der Bundesrat zugestimmt, den ermäßigten Steuersatz  von 7 % auf Speisen um ein Jahr zu verlängern. Grund hierfür sind die stark gestiegenen Energiekosten. 

 

Was heißt das für das Jahr 2023? 

  • Speisen, egal ob sie vor Ort verzehrt, geliefert werden oder zum Mitnehmen sind,  unterliegen bis 31.12.2023 dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. 
  • Getränke haben grundsätzlich einen Mehrwertsteuersatz von 19 %. 
  • Milch und damit gemischte Getränke (ab 75% Milch im Mischgetränk) und Wasser haben einen Steuersatz von 7 %, da Milch und Wasser als Grundnahrungsmittel gelten. 

 

 

Ob ab dem 1. Januar 2024 wieder die ursprünglichen Vorgaben gelten, ist derzeit noch offen. Wir halten euch hier jedenfalls auf dem Laufenden, sobald Entscheidungen getroffen wurden.

Intelligente Kassensysteme: Hilfe beim MwSt-Dschungel

Allein den Überblick bezüglich der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, mit den unterschiedlichen regulären Steuersätzen, Produktunterscheidungen, Sonderregelungen und dann auch noch temporären Änderungen zu behalten, ist eine große Herausforderung für Gastronomen. 

Hinzu kommt noch, dass der jeweilige Steuersatz für jedes Produkt bei Änderungen natürlich auch im Kassensystem angepasst werden muss.

Doch wenigstens in diesem Bereich muss es nicht kompliziert sein. Mit einem modernen und intuitiv bedienbaren All-in-One Kassensystem Gastronomie kann zumindest die Umstellung der Kasse ganz schnell und einfach ablaufen. 

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FAQ zur Mehrwertsteuer Gastronomie

Welcher Mehrwertsteuersatz galt 2022 in der Gastronomie?

Bis zum 31. Dezember 2022 galt der gesenkte Mehrwertsteuersatz  von 7 % auf alle Speisen für die Gastronomie - sowohl für den Verzehr innerhalb Deines Lokals als auch für den Take-Away-Verzehr.

 

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt 2023 in der Gastronomie?

Bis zum 31. Dezember 2023 gilt in der Gastronomie für Speisen weiterhin der gesenkte Mehrwertsteuersatz  von 7 % - sowohl für den Verzehr innerhalb Deines Lokals als auch für den Take-Away-Verzehr. 

 

Wann sind es 7 und wann 19 Prozent Mehrwertsteuer?

Bei Nahrungsmitteln gelten 7% zum vor Ort essen (nur Tische, sonst keine Möbel), aber auch Take-away. Bei Dienstleistungen (d.h. Sitzmöglichkeiten oder Porzellangeschirr wie im Restaurant), Getränken und luxuriösen Nahrungsmitteln, d.h. Feinkost (z.B. Sojamilch, Süßkartoffeln, Kaviar, Austern, Froschschenkel, Schnecken, Meeresfrüchte...) gelten 19%. 

 

Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz für Getränke in der Gastronomie?

Grundsätzlich erhebst Du 19% für Getränke. Es gibt Ausnahmen, bei denen nur 7% gelten: Wasser, Milch und Mischgetränke (wenn 75% Milch oder mehr enthalten sind).

 

Welche Getränke haben 7% MwSt?

Dazu gehören Milch und damit gemischte Getränke (ab 75% Milch im Mischgetränk) und Wasser.

 

Wie wird Kaffee in der Gastronomie versteuert?

Ein schwarzer Kaffee mit oder ohne etwas Milch wird mit 19% versteuert. Beim Cappuccino sind es allerdings nur 7%, da hier mehr als 75% Milch mit drin ist - ein Hauptnahrungsmittel, welches immer zu 7% versteuert wird genauso wie Brot und Wasser.

 

Wie viel Mehrwertsteuer gibt es auf Bier?

Selbst ein Bier musst Du mittlerweile wie fast alle Getränke zu 19% versteuern.

 

Wie viel MwSt gibt es auf Wasser?

Da Wasser zum Grundbedarf gehört, gelten hier 7%.

 
 
 

 

Sabrina
gepostet von Sabrina