Danke!

Steuertipps für Floristen 2026: MwSt, Kosten & mehr

Welche MwSt gilt für Blumen? Was kannst Du als Florist steuerlich absetzen? Praxisguide: Umsatzsteuer, Betriebsausgaben, Fahrtkosten & Checkliste.

Tillhub Blogartikel: Steuertipps für Floristen: Floristen-Tisch mit Blumen und Laptop

Ein Blumenladen lebt von Kreativität, saisonalen Ideen und dem Gespür für die passenden Blumen zum richtigen Anlass. Im Hintergrund gehören aber auch Kasse, Rechnungen, Lieferfahrten, Warenverluste und unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zum Alltag.

Steuertipps für Floristen helfen dabei, diese Themen besser einzuordnen, etwa bei der Frage: Mehrwertsteuer Blumen: Wann gelten 7 % und wann 19 %?

Dieser Artikel gibt Dir einen kompakten Überblick über wichtige Steuerthemen im Floristikalltag. Von Hochzeits- und Trauerfloristik über Fahrtkosten und Bürokosten bis zu digitalen Belegen und saisonalen Umsatzspitzen.

Übrigens: Wie Du Dich als Florist selbstständig machst, haben wir in unserem Blogartikel So eröffnest Du ein Blumengeschäft beschrieben

Hinweis zu diesem Artikel

Wir von Tillhub sind keine Steuerexperten. Die folgenden Tipps sind allgemeine Anregungen und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Bitte wende Dich bei konkreten Fragen am besten an Deinen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Mehrwertsteuer Blumen: 7 % oder 19 % – was gilt wofür?

Blumen und Pflanzen haben im deutschen Steuerrecht eine Sonderstellung. Frische Schnittblumen fallen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 %, genau wie andere Produkte wie z.B. Grundnahrungsmittel, Bücher oder der Nahverkehr.

Sobald Du allerdings eine Vase, Blumendünger oder Kunstblumen verkaufst, gilt jedoch wieder der Regelsteuersatz von 19 %. Das ist eine der häufigsten Fehlerquellen in der Floristik-Buchhaltung. 

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Produkte auf einen Blick:

Produkt MwSt-Satz
Schnittblumen, Sträuße 7 %
Topfpflanzen, Zimmerpflanzen 7 %
Blattwerk, Zweige zu Zierzwecken (frisch) 7 %
Blumengestecke aus frischen Blüten 7 %
Trauerkränze mit überwiegend frischen Schnittblumen 7 %
Vasen, Übertöpfe, Keramik-Deko 19 %
Blumendünger, Blumenerde 19 %
Kunstblumen 19 %
Verpackungsmaterial (Folie, Papier) 19 %
Getrocknete, gefärbte oder imprägnierte Blüten 19 %
Adventskränze mit überwiegend getrocknetem Material 19 %

Eine detaillierte Liste aller Produkte, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, findest Du in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Dort sind unter den Nummern 8 und 9 neben Schnittblumen auch Blattwerk, Zweige und andere Pflanzenteile zu Zierzwecken aufgeführt.

Hochzeitsfloristik: Ein Hochzeitsstrauss, das von einer Braut gehalten wird

Hochzeits- und Trauerfloristik: Umsatzsteuer richtig anwenden

Hochzeitsgestecke, Brautsträuße, Trauerkränze: In diesen Bereichen arbeiten viele Floristen mit aufwendigen Mischprodukten aus frischen und nicht frischen Materialien. Die steuerliche Einordnung hängt hier vom verwendeten Material ab.

Für Trauerkränze gilt: Überwiegt wertmäßig der frische Binde- und Zierwarenanteil, ist das gesamte Erzeugnis mit 7 % Mehrwertsteuer zu besteuern und zwar unabhängig davon, ob einzelne Zutaten wie Bänder, Kranzschleifen oder Bindedraht enthalten sind, solange diese als Nebensache anzusehen sind. Das ergibt sich aus § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Anlage 2 UStG, Nr. 8 (Schnittblumen, aus Position 0603) und Nr. 9 (Blattwerk zu Zierzwecken, aus Position 0604) sowie aus der Verwaltungspraxis des Bundesministeriums der Finanzen gemäß BMF-Schreiben vom 5. August 2004 (IV B 7 – S 7220 – 46/04, BStBl I S. 638), Tz. 42 und 45.

Wichtig: Überwiegen-Regel bei Gestecken und Kränzen

Ob 7 % oder 19 % gilt, hängt also davon ab, ob frisches Binde- und Ziermaterial wertmäßig überwiegt. Sobald getrocknete, gefärbte oder imprägnierte Bestandteile den Charakter des Erzeugnisses bestimmen, gilt der Regelsteuersatz von 19 %. 

 

Zur Orientierung kannst Du prüfen: Überwiegt frisches, naturbelassenes Pflanzenmaterial? Ist dieses optisch und wertmäßig der Hauptbestandteil? Oder prägen eher getrocknete, gefärbte oder künstlich behandelte Elemente das Gesamtbild? Je nachdem ergibt sich die steuerliche Einordnung. Im Zweifel empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Steuerberater.

Dasselbe Prinzip gilt für Hochzeitsgestecke und Brautsträuße: Bestehen sie überwiegend aus frischen Blüten und frischem Blattwerk, werden sie insgesamt mit 7 % besteuert, auch wenn sie Bänder, Draht oder Papiermanschetten enthalten.

Für die Grabpflege als Dienstleistung gilt hingegen grundsätzlich der Regelsteuersatz von 19 %, weil es sich dabei um eine sonstige Leistung handelt, selbst wenn dabei frische Pflanzen verwendet werden. 

Verdorbene Blumen und Warenverluste steuerlich behandeln

Blumen sind verderblich. Kein Blumenladen kommt ohne Warenverluste aus, sei es durch Überproduktion, fehlerhafte Lieferungen oder schlicht, weil bestimmte Sorten an einem Wochentag nicht gefragt sind. Diese Verluste haben steuerliche Auswirkungen.

Warenverluste durch Verderb mindern den Gewinn und damit die Steuerlast, da sie den Warenbestand im Rahmen der Gewinnermittlung reduzieren. Verdorbene oder unverkäufliche Ware wird dabei nicht zusätzlich „als Betriebsausgabe abgesetzt“, sondern über die Bestandsaufnahme (Inventur) als Warenabgang bzw. Verlust im Vorratsvermögen berücksichtigt.

Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation: Halte nachvollziehbar fest, welche Waren in welcher Menge betroffen sind und welche Anschaffungskosten zugrunde liegen. Eine Inventurliste oder ein kurzes schriftliches Protokoll ist in der Praxis meist ausreichend, solange die Angaben plausibel und nachvollziehbar sind.

Vertrocknete Blumen als Warenverlust im Blumenladen – steuerlich dokumentieren

Tipp zur Dokumentation von Warenverlusten

Führe eine regelmäßige Bestandsaufnahme und notiere Abschreibungen mit Datum, Menge und Einkaufswert. Das erleichtert die Buchhaltung und schützt Dich bei einer Betriebsprüfung. Spreche mit Deinem Steuerberater, wie Du Warenverluste in Deiner EÜR oder Bilanz korrekt erfasst.

Auch Inventurdifferenzen,  also ein Schwund der Waren, der sich nicht eindeutig erklären lässt, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Hier ist eine branchenübliche Schwundquote hilfreich, die Du mit Deinem Steuerberater festlegen kannst.

Fahrtkosten, Lieferfahrzeug und Kilometerpauschale

Als Florist verlässt Du Deinen Laden regelmäßig: für Lieferungen zu Hochzeiten, Firmenkunden oder Trauerfeiern, für Besuche beim Großhändler oder für Blumenmessen. Alle Fahrten, bei denen der tatsächliche Einsatzort nicht Dein Unternehmensstandort ist, lassen sich steuerlich geltend machen.

Die Kilometerpauschale (Dienstreisepauschale) beträgt 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer bei Nutzung des privaten PKW für berufliche Fahrten. Alternativ kannst Du die tatsächlichen Kosten eines betrieblichen Fahrzeugs vollständig als Betriebsausgabe abziehen. Dazu gehören Anschaffung, Wartung, Versicherung, Kraftstoff und Leasingraten.

Wenn Du ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich nutzt, empfiehlt sich ein Fahrtenbuch. Es weist die berufliche Nutzung nach und ermöglicht einen entsprechend höheren Kostenabzug. Ohne Fahrtenbuch wird bei gemischter Nutzung oft pauschal ein Anteil angesetzt, in der Regel nach der sogenannten 1-%-Regelung.

Wer in ein E-Lastenrad oder E-Auto investiert, kann neben dem Betriebsausgabenabzug auch unter Umständen von staatlichen Förderprogrammen profitieren. Viele Städte und Gemeinden bieten dafür eigene Zuschüsse. Es lohnt sich auf jeden Fall, direkt bei für Dich der zuständigen Wirtschaftsförderung nachzufragen.

Für mehrtägige Dienstreisen, etwa zu Fachmessen, kannst Du zusätzlich Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand (Spesenpauschalen) ansetzen. Wichtig: Alle Belege aufbewahren und die Reisen dokumentieren.

Arbeitszimmer und Bürokosten absetzen

Wenn Du verwaltende Tätigkeiten wie Buchhaltung, Bestellungen, Kundenkommunikation in einem eigenen Zimmer im Eigenheim erledigst, kannst Du die anteiligen Kosten steuerlich absetzen. Maßgeblich ist, dass der Raum überwiegend beruflich genutzt wird und kein anderer regulärer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Absetzbar sind unter anderem der anteilige Anteil an Miete oder Abschreibung, Nebenkosten, Strom und Reinigung. Seit der Reform der Homeoffice-Pauschale gibt es auch die Möglichkeit, eine vereinfachte Tagespauschale geltend zu machen. Spreche hierzu mit Deinem Steuerberater, welche Variante für Dich vorteilhafter ist.

Wer ein externes Büro mietet, kann Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen und Büroausstattung vollständig als Betriebsausgaben absetzen.

Weiterbildungen, Messen und Workshops steuerlich absetzen

Floristen haben eine breite Auswahl an Möglichkeiten zur Weiterbildungen: von Hochzeits- und Trauerfloristik über Verkaufs- und Kommunikationstrainings bis hin zu betriebswirtschaftlichen Seminaren. Alle Kosten für berufliche Weiterbildungen, Workshops und Seminare kannst Du als Betriebsausgaben geltend machen, also von der Steuer absetzen. Das gilt laut Einkommensteuergesetz (EStG) für Kursgebühren, Fahrtkosten und, bei mehrtägigen Veranstaltungen, auch für Übernachtung und Verpflegungspauschalen.

Auch Arbeitsmittel, die Du eigens für eine Weiterbildung anschaffst, wie etwa Fachliteratur, Spezialwerkzeug oder Lehrmaterialien, sind auch abzugsfähig.

Blumenmessen und Branchenevents gelten ebenfalls als Betriebsausgabe. Bewahre die Eintrittskarten, Anmeldebestätigungen und Rechnungen sorgfältig auf.

Schickst Du Mitarbeiter zur Weiterbildung, kannst Du die Kosten ebenfalls als Betriebsausgabe ansetzen. Unter bestimmten Bedingungen sind solche Maßnahmen sogar lohnsteuerfrei. Auch bei diesem Thema lohnt es sich mit dem Steuerberater zu sprechen.

Wenn Du Dich für Siegel-Lizenzen oder Zertifizierungen entscheidest, zum Beispiel für Fairtrade-Blumen oder regionale Beschaffung, kannst Du auch diese Kosten steuerlich geltend machen.

Saisonale Umsatzspitzen: Valentinstag, Muttertag, Weihnachten

Floristen kennen das Prinzip der Saisonalität besser als die meisten anderen Branchen. Valentinstag, Muttertag, Ostern und das Weihnachtsgeschäft bringen innerhalb weniger Tage einen Großteil des Jahresumsatzes. Das hat steuerliche Implikationen, die Du kennen solltest.

Erhöhte Wareneinkäufe vor saisonalen Spitzen sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, auch wenn ein Teil der Ware am Ende nicht verkauft wird (siehe Abschnitt Warenverluste). Plane daher großzügige Belegnachweise ein.

Wenn Du für Saisonspitzen Aushilfen oder Minijobber einstellst, sind die Lohnkosten ebenfalls Betriebsausgaben. Achte dabei auf korrekte Anmeldung und Abrechnung, das spart spätere Nachforderungen.

Saisonale Marketingmaßnahmen wie z.B. Schaufensterdekorationen, Flyer, Online-Werbung, Social-Media-Anzeigen sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn. Auch die Kosten für besondere Dekorationsmaterialien, die Du saisonal einkaufst, kannst Du absetzen.

Bei starken Umsatzschwankungen im Jahresverlauf kann es sinnvoll sein, mit Deinem Steuerberater über Vorauszahlungen und steuerliche Rücklagen zu sprechen, damit Du in umsatzstarken Perioden nicht von hohen Nachzahlungen überrascht wirst.

Nachhaltigkeit und Verpackung steuerlich nutzen

Umweltfreundliches Handeln kann sich für Blumenhändler doppelt lohnen: Du tust Gutes und senkst dabei Deine Steuerlast. Nachhaltige Verpackungen wie Papiertüten oder kompostierbare Folien kannst Du ganz normal als Betriebsausgabe absetzen – das gilt auch für umweltfreundliche Deko oder Mehrwegsysteme.

Wichtig: Melde Dich im LUCID-Verpackungsregister an, denn das Verpackungsgesetz betrifft jeden Händler, der Verpackungen in Verkehr bringt. Inverkehrbringen bedeutet, dass Du Verpackungen im Rahmen Deines Geschäfts erstmals mit Ware befüllst und sie an Deine Kunden weitergibst, etwa beim Einwickeln von Blumen, beim Verpacken von Sträußen oder beim Versand von Ware. Nachhaltige Verpackungen sind bei den Umweltgebühren (Lizenzgebühren laut Verpackungsgesetz) meist günstiger – aber nicht von der Registrierungspflicht befreit.

Schon ein E-Lastenrad für Lieferungen oder ein E-Auto angeschafft? Auch diese Kosten sowie Wartung und Ladestrom zählen zu Deinen Betriebsausgaben. Viele Städte bieten sogar Förderprogramme dafür an.

Setzt Du auf Fairtrade-Blumen oder regionale Anbieter, kannst Du auch die Kosten für Siegel-Lizenzen, Zertifizierungen oder nachhaltige Marketingaktionen steuerlich geltend machen.

Digitale Belegverwaltung und Aufbewahrungsfristen

Eine ordentliche Belegverwaltung ist die Grundlage jeder erfolgreichen Steuererklärung  und schützt Dich bei einer Betriebsprüfung. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) des Bundesfinanzministeriums schreiben vor, wie Belege aufzubewahren und zu verwalten sind.

Die wichtigsten Aufbewahrungsfristen laut Abgabenordnung (§ 147 AO) im Überblick:

Dokumentenart Aufbewahrungsfrist
Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege 10 Jahre
Geschäftsbriefe (empfangen und versendet) 6 Jahre
Kassenbelege, Rechnungen, Lieferscheine 10 Jahre
Lohnunterlagen 6 Jahre

Eine Digitale Belegverwaltung ist erlaubt und spart Platz, aber nur, wenn die Originale vollständig, lesbar und unveränderbar gespeichert werden. Ein einfaches Foto mit dem Smartphone reicht nach GoBD aus, solange es den Anforderungen an Lesbarkeit und Reproduzierbarkeit entspricht. Nutze dafür am besten eine Buchhaltungssoftware oder die DATEV-Exportfunktion Deines Kassensystems.

Ein gutes Kassensystem exportiert Deine Daten direkt DATEV-kompatibel. Das macht Deinem Steuerberater die Arbeit deutlich einfacher und spart Dir bares Geld bei den Beratungskosten.

Steuer-Checkliste für Floristen

Die folgende Checkliste gibt Dir einen schnellen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Themen in Deinem Blumenladen:

  • MwSt-Sätze für alle Produkte im Kassensystem hinterlegt (7 % / 19 %)
  • Frisch- und Trockenware getrennt buchhalterisch erfasst
  • Warenverluste durch Verderb dokumentiert und als Betriebsausgabe erfasst
  • Fahrtenbuch geführt oder Kilometerpauschale korrekt angesetzt
  • Weiterbildungskosten und Messebesuche belegt und verbucht
  • Arbeitszimmer oder Bürokosten geprüft und gegebenenfalls angesetzt
  • Verpackungsregister LUCID: Registrierung vorhanden
  • Nachhaltige Verpackungen und Förderanträge geprüft
  • Aufbewahrungsfristen bekannt und eingehalten
  • Digitale Belege GoBD-konform gespeichert
  • Steuerberater über Saisongeschäft informiert (Vorauszahlungen planen)
  • Kassensystem mit TSE-zertifizierter Technische Sicherheitseinrichtung im Einsatz

Kassensystem für Floristen: Zeit bei der Steuererklärung sparen

Wusstest Du, dass das Tillhub iPad-Kassensystem speziell für Floristen geeignet ist? Deshalb arbeitet auch Fleurop mit Tillhub zusammen,  weil unsere Kassen die Anforderungen von Blumenfachgeschäften zuverlässig abdecken.

Das Tillhub All-in-One-Kassensystem ist vergleichsweise günstig, mobil, modern und zeitsparend. Es dient nicht nur als Kasse, sondern auch als Produktassistent mit Funktionen für alle Geschäftsbereiche:

  • Jedem Produkt individuelle MwSt-Sätze (7 % oder 19 %) zuweisen
  • Dashboard mit Verkaufsstatistiken; auch außerhalb des Ladens abrufbar
  • DATEV-Exportfunktion für eine einfache Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
  • Automatische Updates für 100 % Finanzamtkonformität
  • Daten sicher auf deutschen Servern in der Cloud gespeichert
  • Spritzwassergeschütztes Gehäuse: ideal für den Floristen-Alltag

Fordere jetzt einfach eine kostenlose und unverbindliche Online-Demo bei einem unserer Kassenexperten an.

Kostenlose Demo

 

FAQ: Steuern für Floristen

Welche Ausgaben können Floristen steuerlich absetzen?

Als Florist kannst Du alle betrieblich veranlassten Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen: Wareneinkauf, Miete, Personalkosten, Fahrtkosten, Weiterbildungen, Bürokosten, Marketing, Kassensystem, Buchhaltungssoftware und mehr. Entscheidend ist, dass die Ausgabe betrieblich begründet und belegt ist.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Blumen?

Frische Schnittblumen, Sträuße, Topfpflanzen und frisches Blattwerk zu Zierzwecken unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 %. Vasen, Kunstblumen, Blumendünger und Verpackungsmaterial werden mit 19 % besteuert.

Welcher Steuersatz gilt für Trauerkränze?

Trauerkränze, bei denen frische Schnittblumen und frisches Blattwerk wertmäßig überwiegen, werden insgesamt mit 7 % Mehrwertsteuer besteuert. Überwiegen getrocknete oder imprägnierte Bestandteile, gilt 19 %. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Anlage 2 UStG, Nr. 8 und 9, sowie BMF-Schreiben vom 5. August 2004.

Kann ich ein Lieferfahrzeug steuerlich geltend machen?

Ja. Ein betriebliches Fahrzeug kannst Du vollständig als Betriebsausgabe absetzen und zwar inklusive Anschaffung (oder Abschreibung), Versicherung, Kraftstoff und Wartung. Bei gemischter privater und beruflicher Nutzung empfiehlt sich ein Fahrtenbuch. Für gelegentliche berufliche Fahrten mit dem Privatwagen gilt die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer.

Wie behandle ich verdorbene Blumen steuerlich?

Warenverluste durch Verderb mindern den Gewinn und damit die Steuerlast. Dokumentiere vernichtete Ware mit Datum, Menge und Einkaufswert. Besprich mit Deinem Steuerberater, wie Du diese Verluste korrekt in Deiner Buchführung erfasst.

Sind Weiterbildungskosten für Floristen absetzbar?

Ja. Alle Kosten für berufliche Weiterbildungen, Workshops, Seminare und Fachmessen kannst Du als Betriebsausgaben geltend machen; inklusive Fahrtkosten und gegebenenfalls Übernachtung und Verpflegungspauschalen.

Brauche ich als Florist ein zertifiziertes Kassensystem?

Wenn Du eine elektronische Kasse verwendest, muss diese seit 2020 über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Das ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (KassenSichV). Tillhub-Kassensysteme erfüllen diese Anforderung und sind finanzamtkonform.

Muss ich mich als Florist im LUCID-Verpackungsregister anmelden?

Ja. Wer als Unternehmer Verpackungen in Verkehr bringt – also Blumen einwickelt, Sträuße verpackt oder Ware versandt –, ist nach dem Verpackungsgesetz registrierungspflichtig. Die Registrierung erfolgt kostenlos im LUCID-Verpackungsregister.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu Deiner individuellen Situation wende Dich bitte an Deinen Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde.

Sabrina Andresen
gepostet von Sabrina Andresen