Ab dem 2. August 2026 gelten mit dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte. Besonders relevant ist Art. 50, der Vorgaben zur Offenlegung bestimmter KI-generierter oder KI-manipulierter Inhalte enthält.
Für Unternehmen gilt außerdem unabhängig vom EU AI Act das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Nach §§ 5 und 5a UWG dürfen KI-Bilder Kunden nicht über Produkte, Leistungen oder tatsächliche Gegebenheiten täuschen.
Künstliche Intelligenz hat die Erstellung von Marketingbildern grundlegend verändert. Ob für Social Media, den Online-Shop, Werbeanzeigen oder die Unternehmenswebseite: Mit wenigen Klicks entstehen professionelle Motive, oft kostenlos und ohne Designkenntnisse.
Gerade für kleine Unternehmen, Einzelhändler und Solo-Selbstständige ist das eine enorme Erleichterung.
In diesem Artikel erfährst du, welche KI-Bilder tatsächlich gekennzeichnet werden müssen, wer für die Kennzeichnung verantwortlich ist, welche Regeln für bestehende Inhalte gelten und wie du KI-Bilder rechtssicher im Marketing einsetzt.
Teil des Themenclusters „Rechtssicheres Marketing für Unternehmen"
Dieser Artikel erklärt die Kennzeichnungspflichten für KI-Bilder nach dem EU AI Act und richtet sich an Einzelhändler, Gastronomen und Selbstständige, die KI im Marketing einsetzen. Weitere Themen rund um rechtssicheres Arbeiten findest du in unserem Blog.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel gibt einen redaktionellen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Anforderungen solltest du immer anhand aktueller offizieller Quellen oder mit juristischer Unterstützung prüfen.
Welche KI-Bilder sind kennzeichnungspflichtig?
Nicht jedes KI-generierte Bild muss für Nutzer sichtbar gekennzeichnet werden. Welche Transparenzpflichten gelten, hängt davon ab, ob es sich um einen Deepfake handelt, wer das KI-System bereitstellt und wer den Inhalt veröffentlicht.
Die Kennzeichnungspflicht betrifft insbesondere sogenannte Deepfakes: künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte, die reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse so realistisch darstellen, dass Betrachter sie für echt halten könnten. Der EU AI Act verwendet den Begriff „Deepfake" dabei nicht als eigenständigen Rechtsbegriff, beschreibt aber genau diesen Typ von Inhalten in Art. 50.
Ein typisches Beispiel wäre ein KI-generiertes Bild einer echten Mitarbeiterin, das sie bei einer Behandlung oder einem Kundengespräch zeigt, die tatsächlich nie stattgefunden hat. Hier muss der künstliche Ursprung transparent gemacht werden.
Davon zu unterscheiden sind allgemeine Marketingbilder. Nutzt ein Friseursalon beispielsweise ein vollständig frei erfundenes KI-Modell als dekoratives Headerbild, handelt es sich nicht automatisch um einen kennzeichnungspflichtigen Deepfake. Eine freiwillige Kennzeichnung kann dennoch sinnvoll sein, um Vertrauen bei Kunden zu stärken.
UWG gilt unabhängig vom AI Act
Werden KI-Bilder verwendet, um Produkte, Referenzen, Behandlungsergebnisse oder echte Kunden irreführend darzustellen, kann das nach §§ 5 und 5a UWG wettbewerbsrechtlich problematisch sein – auch dann, wenn das Bild als KI-generiert gekennzeichnet wurde. Eine Kennzeichnung ersetzt keine wahrheitsgemäße Werbung.
Wer muss KI-Bilder kennzeichnen?
Der EU AI Act unterscheidet zwischen zwei Verantwortlichen:
| Rolle | Wer | Pflicht nach AI Act |
|---|---|---|
| Anbieter (Provider) | Betreiber von Midjourney, DALL·E, Stable Diffusion | Art. 50 Abs. 2: KI-generierte Inhalte technisch erkennbar machen |
| Verwender (Deployer) | Unternehmen oder Selbstständige, die Deepfakes veröffentlichen | Art. 50 Abs. 4: sichtbare Kennzeichnung gegenüber Nutzern |
Als Unternehmen trägst du also auch dann Verantwortung, wenn das Bild mit einem externen KI-Tool erstellt wurde. Der Einsatz eines Drittanbieters entbindet dich nicht von der eigenen Kennzeichnungspflicht.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Nicht jede realistische KI-Darstellung fällt automatisch unter die Transparenzpflicht. Der AI Act sieht Ausnahmen vor, etwa wenn Inhalte offensichtlich satirischen, künstlerischen oder eindeutig fiktiven Zwecken dienen und für Betrachter klar erkennbar ist, dass keine reale Situation dargestellt wird.
Entscheidend ist immer der konkrete Kontext: Könnte ein durchschnittlicher Betrachter das Bild für eine echte Aufnahme halten? Wenn ja, greift die Pflicht zur Kennzeichnung.
Alte Inhalte und Wiederverwendung: Was gilt?
Für bereits veröffentlichte Inhalte gelten grundsätzlich Übergangsregelungen. Unternehmen müssen deshalb nicht automatisch sämtliche Webseiten, Blogartikel oder Social-Media-Beiträge überarbeiten.
Wird ein älteres KI-Bild jedoch erneut in einer neuen Kampagne, einem Flyer oder einer Werbeanzeige verwendet, sollte geprüft werden, ob inzwischen die Vorgaben des AI Act oder andere rechtliche Anforderungen greifen. Es empfiehlt sich daher, vorhandene Bildbestände regelmäßig zu überprüfen und deren Herkunft zu dokumentieren.
Wo lauern versteckte Risiken?
Viele Unternehmen setzen KI ein, ohne sich dessen vollständig bewusst zu sein. Diese vier Bereiche verdienen besondere Aufmerksamkeit:
Kostenlose Bilddatenbanken
Plattformen wie Pixabay oder Unsplash enthalten zunehmend KI-generierte Bilder, die nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Prüfe die Bildquelle sorgfältig, bevor du ein Bild im Marketing verwendest.
Produktbilder
KI-generierte Hintergründe für Produktfotos sind mittlerweile weit verbreitet. Problematisch wird es, wenn dadurch Eigenschaften, Qualität oder Einsatzmöglichkeiten eines Produkts unrealistisch dargestellt werden – unabhängig von einer möglichen Kennzeichnung.
Social Media
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn echte Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftsräume mithilfe von KI verändert oder in Situationen dargestellt werden, die nie stattgefunden haben. Hier ist die Kennzeichnungspflicht am wahrscheinlichsten relevant.
Webseiten
Hero-Bilder oder Headergrafiken mit frei erfundenen Personen sind in der Regel weniger kritisch als KI-Bilder, die reale Personen oder tatsächliche Unternehmensstandorte täuschend echt nachbilden.
Was gilt für Midjourney, DALL·E oder Stable Diffusion?
Viele bekannte Bildgeneratoren gehören zu den sogenannten General Purpose AI (GPAI)-Modellen. Für diese gelten im AI Act zusätzliche Transparenz- und Dokumentationspflichten. Informiere dich, welche Kennzeichnungs- oder Dokumentationsfunktionen das jeweilige Tool bereits bereitstellt und wie du diese beim Einsatz im Marketing nutzen kannst. Viele Anbieter binden entsprechende Metadaten bereits automatisch in exportierte Bilddateien ein.
KI-Bilder erkennen: Schnell-Check
Wenn du dir bei einem Bild unsicher bist, ob es KI-generiert ist, achte auf diese typischen Merkmale:
- unnatürliche Hände oder Finger
- unleserliche oder sinnlose Schrift im Bild
- fehlerhafte Spiegelungen
- unlogische Schatten oder Lichtquellen
- übertrieben perfekte, glatte Details
Treffen mehrere dieser Merkmale zu, lohnt sich ein genauer Blick auf die Herkunft des Bildes – etwa über die Metadaten oder die Plattform, von der es stammt.
So kennzeichnest du KI-Bilder richtig
Wenn für ein KI-Bild eine Kennzeichnung erforderlich ist oder du aus Transparenzgründen freiwillig auf den KI-Einsatz hinweisen möchtest, kannst du Formulierungen wie diese verwenden:
- „KI-generiertes Bild"
- „Dieses Bild wurde mit Unterstützung von KI erstellt."
- „KI-bearbeitete Darstellung"
- „Bildhintergrund mit KI erstellt."
Platziere den Hinweis möglichst direkt am Bild oder im unmittelbaren Bildumfeld, sodass er für Nutzer leicht erkennbar ist.
Metadaten beim Export nicht entfernen
Der EU AI Act verpflichtet Anbieter generativer KI-Systeme dazu, KI-generierte Inhalte in bestimmten Fällen auch maschinenlesbar zu kennzeichnen – etwa durch Metadaten oder vergleichbare technische Verfahren. Nutzt du etablierte KI-Tools, werden diese Informationen häufig automatisch eingebunden. Wähle beim Speichern Optionen wie „Exportieren als PNG/JPEG" und aktiviere, sofern verfügbar, „Metadaten einschließen". Ein sichtbarer Hinweis allein ersetzt die maschinenlesbare Kennzeichnung nicht.
Was gilt für KI-bearbeitete Produktfotos?
Wenn die Basis deines Bildes ein echtes Foto bleibt und du KI lediglich zur Optimierung nutzt – etwa um den Hintergrund zu entfernen, Oberflächen zu glätten oder Farben zu korrigieren – greift die sichtbare Kennzeichnungspflicht des EU AI Act in der Regel nicht. Solche Eingriffe gelten als normale Bildbearbeitung.
Anders sieht es aus, wenn du ein echtes Produkt per KI in eine komplett neue, fotorealistische Umgebung versetzt, die nie existiert hat – etwa ein Parfüm an einem künstlichen Luxusstrand. Hier verschwimmt die Grenze zur Realitätsdarstellung. Ein kurzer Hinweis wie „Hintergrund mittels KI erstellt" wird in diesem Fall dringend empfohlen.
Checkliste: Das solltest du vor der Veröffentlichung prüfen
Bevor du ein KI-Bild im Marketing einsetzt, geh diese Punkte durch:
- Stammt das Bild aus einer nachvollziehbaren, dokumentierten Quelle?
- Zeigt das Bild reale Personen, Orte oder Ereignisse?
- Könnte das Bild als echter Nachweis eines Produkts, einer Leistung oder einer Situation verstanden werden?
- Ist eine Kennzeichnung nach AI Act erforderlich oder freiwillig sinnvoll?
- Könnte das Bild Kunden über Produkte oder Leistungen irreführen (UWG)?
- Sind vorhandene Metadaten oder Kennzeichnungen beim Export erhalten geblieben?
Wer überwacht die Einhaltung?
Die Einhaltung des AI Act wird durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten kontrolliert. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) die zentrale Rolle als Haupt-Marktüberwachungsbehörde und nationale Anlaufstelle für die KI-Verordnung.
Verstöße gegen Transparenzpflichten können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
FAQ: KI-Bilder und EU AI Act
Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?
Nein. Nicht jedes KI-generierte Bild ist automatisch kennzeichnungspflichtig. Die Transparenzpflicht betrifft insbesondere Deepfakes und die weiteren ausdrücklich in Art. 50 EU AI Act geregelten Fälle. Für gewöhnliche, dekorative KI-Bilder besteht keine automatische Pflicht.
Was ist ein Deepfake?
Ein Deepfake ist ein KI-generierter oder bearbeiteter Inhalt, der reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse so realistisch darstellt, dass Betrachter ihn für echt halten könnten. Der EU AI Act verwendet den Begriff nicht als eigenständigen Rechtsbegriff, regelt diesen Inhaltstyp aber in Art. 50.
Reicht eine Kennzeichnung als KI-generiert aus?
Nicht immer. Auch mit einem KI-Hinweis dürfen Bilder nach §§ 5 und 5a UWG nicht irreführend sein oder falsche Erwartungen an Produkte oder Dienstleistungen wecken. Die Kennzeichnung schützt nicht vor wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen.
Sind Bilder aus kostenlosen Bilddatenbanken sicher?
Nicht zwangsläufig. Auch auf Plattformen wie Pixabay oder Unsplash finden sich zunehmend KI-generierte Inhalte, die nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Die Bildquelle sollte immer geprüft werden.
Kann ich KI-Bilder weiterhin im Marketing einsetzen?
Ja. Wer den AI Act und das UWG berücksichtigt, Bildquellen dokumentiert, Transparenzpflichten einhält und Kunden nicht irreführt, kann KI-Bilder weiterhin rechtssicher im Unternehmensmarketing nutzen.
Ich bearbeite Produktfotos nur mit KI. Muss ich sie kennzeichnen?
In der Regel nein. Wenn die Basis ein echtes Foto bleibt und du KI nur zur Optimierung nutzt (Hintergrund entfernen, Retusche, Farbkorrektur), greift die sichtbare Kennzeichnungspflicht nicht. Versetzt du das Produkt jedoch in eine komplett neue, fotorealistische KI-Umgebung, wird ein Hinweis wie „Hintergrund mittels KI erstellt" dringend empfohlen.