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title: "Kartenzahlungspflicht Deutschland 2027: Ausnahmen, Fristen & Pflichten"
description: "Kartenzahlungspflicht ab 2027: Das BMF-Eckpunktepapier sieht keine Umsatzgrenzen und Mindestbeträge vor. Alle geplanten Ausnahmen und Fristen im Überblick."
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# Kartenzahlungspflicht Deutschland 2027: Ausnahmen, Fristen & Pflichten

Kartenzahlungspflicht ab 2027: Das BMF-Eckpunktepapier sieht keine Umsatzgrenzen und Mindestbeträge vor. Alle geplanten Ausnahmen und Fristen im Überblick.

![Kartenzahlungspflicht in Deutschland – Kommt jetzt das Aus für Bargeld? - Tillhub Blog](https://www.blog.tillhub.de/hs-fs/hubfs/kartenzahlungspficht-tillhub-blog.webp?width=943&height=629&name=kartenzahlungspficht-tillhub-blog.webp)

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Kaum ein Café-, Laden- oder Imbissbetrieb ist grundsätzlich gegen Kartenzahlung. Die Frage ist meist eine andere: Ab welchem Betrag lohnt sie sich? Wer beim Cappuccino für 2,80 Euro lieber Bargeld sieht und deshalb ein Schild „Karte ab 10 Euro“ an die Theke geklebt hat, trifft damit heute eine völlig legitime betriebswirtschaftliche Entscheidung.

**Genau diese Entscheidung will die Bundesregierung Dir künftig abnehmen.** Im September 2026 hat das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil ein Eckpunktepapier zur digitalen Bezahlpflicht vorgelegt. Im Moment befindet sich dieses Papier noch in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Der Kabinettsbeschluss und Gesetzentwurf sollen jedoch bereits 2026 folgen, das Inkrafttreten ist für 2027 vorgesehen.

Der Inhalt steht zum großen Teil aber schon fest. Und für kleine Betriebe sind vor allem die Ausnahmen interessant, die es *nicht* geben soll.

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Dieser Artikel behandelt die Pflicht, digitale Zahlungen anzunehmen. Parallel entstehen auf EU-Ebene neue Obergrenzen für Barzahlungen ab Juli 2027.

[Zum Bargeldlimit 2027: Was ab Juli für Barzahlungen gilt](https://www.blog.tillhub.de/bargeldlimit-2027)

## Themenübersicht: Kartenzahlungspflicht in Deutschland

- [Was bedeutet „Kartenzahlungspflicht“ überhaupt?](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#kartenzahlungspflicht-definition)
- [Gilt die Kartenzahlungspflicht schon?](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#kartenzahlungspflicht-aktueller-stand)
- [Was bedeutet das Prinzip „Bargeld plus 1“?](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#bargeld-plus-digitale-zahlung)
- [Wer ist von der Kartenzahlungspflicht betroffen?](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#kartenzahlungspflicht-betroffene-branchen)
- [Welche Ausnahmen sind konkret vorgesehen?](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#kartenzahlungspflicht-ausnahmen)
- [Welche Ausnahmen gibt es ausdrücklich nicht?](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#keine-umsatzgrenze-keine-mindestbetraege)
- [Was ist bisher verpflichtend?](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#kartenzahlungspflicht-bisherige-regelungen)
- [Bleibt „Nur Kartenzahlung“ erlaubt?](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#nur-kartenzahlung-verbot-eu)
- [Wie sieht es in der Praxis aus?](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#kartenzahlung-statistik-deutschland)
- [Pro und Contra der Kartenzahlungspflicht](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#pro-contra-kartenzahlungspflicht)
- [Was sagen die Handelsverbände dazu?](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#kritik-hde-kartengebuehren)
- [Checkliste: So bereitest Du Dich vor](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#kartenzahlung-einfuehren-checkliste)
- [Fazit: Die Richtung steht, das Gesetz noch nicht](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#fazit-kartenzahlungspflicht-2027)
- [FAQ zur Kartenzahlungspflicht](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland#faq-kartenzahlungspflicht)

## Was bedeutet „Kartenzahlungspflicht“ überhaupt?

Eine Kartenzahlungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen mit direktem Kundenkontakt, neben Bargeld mindestens eine kartengestützte oder digitale Zahlungsart zu akzeptieren, z.B. Girocard, Kreditkarte oder mobile Wallets wie Apple Pay und Google Pay.

Im politischen Sprachgebrauch wird das Vorhaben oft „digitale Bezahlpflicht“ oder „Annahmepflicht für bargeldlose Zahlungen“ genannt. Im allgemeinen Sprachgebraucht hat sich aber der Begriff „Kartenzahlungspflicht“ durchgesetzt, auch wenn dieser in die Irre führen kann: Es geht nämlich eben nicht darum, Bargeld zu verdrängen, sondern darum, dass Deine Kundschaft die Wahl hat. Wer bar zahlen will, soll bar zahlen können. Wer mit Karte zahlten will, soll auch das können.

Als Ziel des neuen Gesetzes nennt das Ministerium mehr **Wahlfreiheit für Verbraucher**. Dahinter steht natürlich eine wirksamere Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche.

## Gilt die Kartenzahlungspflicht schon?

Nein. Einen finalen Kabinettsbeschluss oder ein fertiges Gesetz gibt es bisher nicht. Bis 2027 ist daher ein Schild mit der Aufschrift „Nur Barzahlung“ an der Ladentür rechtlich vollkommen zulässig. Trotzdem macht es Sinn, sich jetzt schon mit dem Thema zu beschäftigen, so dass Du als Unternehmer optimal vorbereitet bist, wenn das Gesetzt dann in Kraft tritt. 

### Vom Koalitionsvertrag zum Eckpunktepapier

Im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 kündigten Union und SPD „echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr“ an: *„Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt. Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir. Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen.“* (S. 49).

 

Ein Zeitplan fehlte damals noch. Am 11. September 2026 legte das Bundesfinanzministerium das Eckpunktepapier zur digitalen Bezahlpflicht den anderen Bundesministerien vor. Derzeit läuft die Abstimmung zwischen den Ministerien. Kabinettsbeschluss und Gesetzentwurf sind noch für 2026 geplant, das Inkrafttreten für 2027.

 

Wichtig zur Einordnung: Ein Eckpunktepapier ist der Auftakt zum Gesetzgebungsverfahren, kein verkündetes Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Einzelne Details, wie z.B. der Umfang der Härtefallregelungen, können sich dabei noch ändern.

 

*Quellen: [Koalitionsvertrag vom 9. April 2025, S. 49](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2025-2340970) / [BMF-Eckpunktepapier zur digitalen Bezahlpflicht, September 2026, Bericht der tagesschau](https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bargeld-cash-bezahlen-einkaufen-100.html)*

## Was bedeutet das Prinzip „Bargeld plus 1“?

„Bargeld plus 1“ heißt: zusätzlich zum Bargeld mindestens eine gängige digitale Bezahlmöglichkeit. Bargeld abschaffen muss niemand, es kommt lediglich eine Option dazu.

Welche, das bleibt ganz Dir überlassen. Du kannst also wählen zwischen Girocard, Kreditkarte oder Mobile Payment bis hin zu Apple Pay und Google Pay. Nach dem Eckpunktepapier muss allerdings **mindestens ein etabliertes europäisches Bezahlverfahren** dabei sein, genannt wird hier vor allem die Girocard. Ein Terminal, das nur US-Kreditkarten annimmt, würde demnach nicht genügen.

Technisch ist das die kleinste Hürde des ganzen Vorhabens, denn gängige [Kartenterminals](https://www.tillhub.de/unzer-kartenterminals/) wickeln Girocard, Kreditkarte und Wallet-Zahlungen über dasselbe Gerät ab. Wer ohne viel Hardware starten will, kann Kasse und Terminal auch in einem Gerät zusammenfassen: [Tillhub POS Go](https://www.tillhub.de/mobile-kasse/) vereint Kassensoftware, Kartenterminal, Barcode-Scanner und Bondrucker und ist ab 29,80 Euro monatlich erhältlich. Das ist ideal für kleine Betriebe wie z.B. Imbisse und kleine Cafés, also genau die Betriebe, die von der geplanten Pflicht erfasst werden und unter Umständen noch keine Kartenzahlungsoption haben.

![Kundin bezahlt kontaktlos per Smartphone am Kartenterminal](https://www.blog.tillhub.de/hs-fs/hubfs/Kartenzahlungsgeraete_FrauhaeltHandy_.jpg?width=550&height=367&name=Kartenzahlungsgeraete_FrauhaeltHandy_.jpg)

## Wer ist von der Kartenzahlungspflicht betroffen?

Die geplante Regelung betrifft **flächendeckend alle Betriebe und Selbstständigen**, die Waren oder Dienstleistungen direkt vor Ort im persönlichen Kundenkontakt abrechnen. Das Vorhandensein eines festen Ladengeschäfts ist dabei unerheblich, entscheidend ist das Angebot zur Vor-Ort-Zahlung.

- **Stationärer Handel & Gastronomie:** Einzelhandel jeder Größe, Bäckereien, Metzgereien, Kioske, Spätis, Restaurants, Cafés, Bars und Imbisse.
- **Körperpflege & Wellness (stationär & mobil):** Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios sowie mobile Masseure, Fußpfleger und Physiotherapeuten bei Hausbesuchen.
- **Handwerk & Reparaturen:** Kfz- und Fahrradwerkstätten, Schuster, Schneider sowie mobile Handwerker (Elektriker, Klempner, Maler), sofern sie direkt beim Kunden vor Ort kassieren.
- **Ambulanter Handel & Mobilität:** Marktstände auf Wochenmärkten, Hofläden, saisonale Verkaufsbuden (z. B. Spargel/Erdbeeren), Taxifahrer sowie Lieferdienste mit Barzahlung an der Haustür.
- **Schausteller & Event-Betriebe:** Fahrgeschäfte, Losbuden, Schießstände und Imbiss-/Bierbuden auf Volksfesten, Kirmessen, Jahrmärkten und Weihnachtsmärkten sowie Festwirte.

### **Wann die Pflicht nicht greift**

- **Reine Rechnungszahler:** Handwerker oder Dienstleister, die ihre Leistung erbringen und dem Kunden anschließend eine klassische Rechnung zur **Banküberweisung** ausstellen, müssen kein mobiles Bezahlterminal mitführen. Die Pflicht greift nur, wenn direkt vor Ort abgerechnet wird.
- **Reiner Online-Handel:** Im E-Commerce und bei reinen Web-Dienstleistungen existieren digitale Bezahloptionen ohnehin und sind nicht Gegenstand dieses Gesetzes.

## Welche Ausnahmen sind konkret vorgesehen?

Das Eckpunktepapier nennt bislang zwei Ausnahmebereiche, und beide sind eng gefasst.

### Nichtkommerzielle Organisationen

Reine Barzahlung bleibt für Vereine und Verbände ohne kommerziellen Charakter erlaubt. Genannt werden Amateur-Sportvereine, Wohltätigkeitsverbände, Flohmärkte und lokale Dorffeste. Wer den Kuchenstand beim Schulfest oder die Kasse beim Kreisliga-Heimspiel betreut, muss nach den bisherigen Plänen also kein Terminal anschaffen.

Achtung bei Mischformen: Sobald ein Verein dauerhaft wirtschaftlich tätig ist, etwa mit einem ganzjährig geöffneten Vereinsheim, verschiebt sich die Einordnung. Eine vergleichbare Abgrenzung zwischen ideellem und wirtschaftlichem Bereich gilt bei der [Registrierkassenpflicht für Vereine](https://www.blog.tillhub.de/registrierkassenpflicht-verein). Vereinsvorstände sollten daher beide Themen zusammen prüfen, weil dieselben Einnahmen betroffen sind.

### Härtefallregelungen – noch in Prüfung

Die Regierung prüft, ob und in welchem Umfang gesetzliche Härtefallklauseln aufgenommen werden. Im Gespräch sind Fälle, in denen die technische Infrastruktur fehlt, etwa bei unzureichender Netzabdeckung im ländlichen Raum. Ein Hofladen ohne stabile Mobilfunkverbindung könnte darunter fallen.

## Welche Ausnahmen gibt es ausdrücklich nicht?

Hier liegt der wichtigste Punkt für kleine Betriebe und die häufigste Fehlannahme. Eine Ausnahme nach Betriebsgröße ist ausdrücklich **nicht** vorgesehen.

| Häufig erwartete Ausnahme | Tatsächlich vorgesehen? |
| --- | --- |
| Umsatzgrenze für Kleinstunternehmen | ❌ Nein |
| Mindestbetrag für Kartenzahlung („ab 10 €“) | ❌ Nein |
| Branchenausnahme für Handel, Gastronomie oder Dienstleistung | ❌ Nein |
| Extra-Gebühr oder Aufschlag für Kartenzahlung | ❌ Nein |
| Nichtkommerzielle Vereine und Verbände | ✅ Ja |
| Flohmärkte, Dorffeste und Gelegenheitsmärkte | ✅ Ja |
| Härtefall bei fehlender Netzabdeckung | ⏳ In Prüfung |

- **Keine Umsatzgrenzen:** Die Pflicht soll unabhängig von Größe und Jahresumsatz gelten. Kleinstunternehmer, Kioske, Spätis und kleine Imbisse sind grundsätzlich nicht befreit.
- **Keine Mindestbeträge:** Die digitale Zahlung darf nicht erst ab einem bestimmten Warenwert erlaubt sein. Kartenzahlung muss ausdrücklich auch bei Kleinstbeträgen möglich sein; beim einzelnen Kaffee genauso wie beim Brötchen.
- **Keine Branchenausnahmen:** Handel, Gastronomie und Dienstleistungssektor werden bei Zahlungen vor Ort flächendeckend erfasst.

Damit fällt für Betriebe mit kleinem Durchschnittsbon das Instrument weg, mit dem sie bisher die Gebührenlast gesteuert haben. Das "Kartenzahlung-ab-10-Euro-Schild" an der Theke verschwindet, die Transaktionsgebühr bleibt. Wer viele Kleinbeträge abwickelt, sollte die eigenen Konditionen deshalb nicht nur am Prozentsatz messen, sondern vor allem am Fixanteil pro Transaktion, denn bei einem Bon von wenigen Euro macht genau der den Unterschied. 

## Was ist bisher verpflichtend?

Punktuell existiert die Kartenzahlungspflicht längst, nur eben nicht für Handel und Gastronomie.

- **E-Ladepunkte:** Bundesweit gilt seit 2023 eine Kartenzahlungspflicht für neu errichtete, öffentlich zugängliche E-Ladepunkte (Ladesäulenverordnung/LSV).
- **Taxigewerbe:** Einzelne Kommunen haben Kartenzahlungspflichten eingeführt oder verschärft, etwa Berlin mit der [Siebenten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr](https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo18-121.pdf). Das sind aber lokale Regeln, keine bundesweite Pflicht.
- **Behörden:** Viele öffentliche Stellen sind angehalten, Kartenzahlung zu ermöglichen, etwa bei Gebühren, Ausweisbeantragung oder Bußgeldern. Eine echte Pflicht besteht hier allerdings nicht.

Das geplante Gesetz wird diese Logik umdrehen: Aus der Ausnahme wird der Regelfall.

## Bleibt „Nur Kartenzahlung“ erlaubt?

Voraussichtlich nicht. Parallel arbeitet die EU nämlich auch an einer [Bargeld-Verordnung](https://economy-finance.ec.europa.eu/euro/use-euro/euro-legal-tender_en), die Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel stärkt und Händler europaweit verpflichtet, Bargeld grundsätzlich zu akzeptieren. Pauschale Schilder mit „No Cash“ oder „Nur Kartenzahlung“ wären damit nicht mehr zulässig.

- **Ausgangspunkt:** Die Europäische Kommission hat das Gesetzespaket im Juni 2023 auf den Weg gebracht.
- **Stand:** Das Europäische Parlament hat sich im Juni 2026 positioniert, die Verabschiedung des finalen Rechtsrahmens auf EU-Ebene ist für Ende 2026 geplant.
- **Ausnahmen:** Vorgesehen sind Erleichterungen für sehr kleine Händler sowie bei Sicherheitsrisiken, etwa im Nachtbetrieb an Tankstellen.

Im Zusammenspiel beider Vorhaben fallen ab 2027 also beide Extreme weg: der reine Bargeldladen und das kartenlose Gegenstück. Die Regel lautet: beides anbieten.

## Wie sieht es in der Praxis aus?

Auch wenn Deutschland lange ein Nachzügler bezüglich bargeldlosem Bezahlen war, liegt Kartenzahlung im stationären Einzelhandel nun seit Jahren vor Bargeld und zwar gemessen am Umsatz deutlich und gemessen an der Zahl der Vorgänge knapper.

| Kennzahl | Wert | Quelle und Bezug |
| --- | --- | --- |
| Kartenzahlung am Umsatz | 63,5 % | [EHI Retail Institute](https://www.ehi.org/themen/payment/kartenumsatz-steigt-mobiles-bezahlen-ist-trend/), 2024, stationärer Einzelhandel Deutschland |
| Bargeld am Umsatz | 33,8 % | EHI Retail Institute, 2024, stationärer Einzelhandel Deutschland |
| Girocard am Umsatz | 41,5 % | EHI Retail Institute, 2024 |
| Kreditkarten am Umsatz | 8,3 % | EHI Retail Institute, 2024 |
| Mobile Bezahlvorgänge | 5,7 % | EHI Retail Institute, 2024, Anteil an allen Bezahlvorgängen |
| Digital abgewickelte Transaktionen | ca. 55 % | [Deutsche Bundesbank, Zahlungsverhalten in Deutschland](https://www.bundesbank.de/de/presse/pressemitteilungen/zahlungsverhalten-in-deutschland-2025-964736) |

Die letzten beiden Zeilen widersprechen sich nicht, sie messen Unterschiedliches: Der EHI-Wert bezieht sich auf den *Umsatz* im Einzelhandel, der Bundesbank-Wert auf die *Zahl der Transaktionen* über alle Alltagssituationen hinweg. Weil Barzahlungen im Schnitt kleiner ausfallen, sinkt der Bargeldanteil beim Umsatz stärker als bei der Anzahl.

Nach Umfragen der Bundesbank befürworten rund drei Viertel der Befragten eine Annahmepflicht für bargeldlose Zahlungen. Die Initiative trifft also auf ein Zahlungsverhalten, das sich in den letzten Jahren eh schon verändert hat.

Mehr Details zu den verschiedenen bargeldlosen Zahlungsarten, wie NFC, Mobile Payment und kontaktloses Bezahlen funktionieren, findest Du in unserem ausführlichen [Artikel zum Thema bargeldloses Bezahlen im Einzelhandel](https://www.blog.tillhub.de/umsatz-kartenzahlung).

## Pro und Contra der Kartenzahlungspflicht

| Argumente dafür | Argumente dagegen |
| --- | --- |
| Wahlfreiheit für die Kundschaft | Kosten für Kartenlesegeräte und Transaktionsgebühren |
| Weniger Bargeld im Haus, geringeres Diebstahlrisiko | Technikabhängigkeit: Bei Netzproblemen kann kein Umsatz gemacht werden |
| Zahlungen sind leichter dokumentierbar | Datenschutz: Jede Kartenzahlung hinterlässt Spuren |
| Erschwert Steuerhinterziehung und Geldwäsche | Belastung besonders bei kleinen Durchschnittsbons |

 

![Bezahlvorgang per Smartphone an der Kasse im Einzelhandel](https://www.blog.tillhub.de/hs-fs/hubfs/Kartenzahlung_Handyzahlung_.jpg?width=550&height=367&name=Kartenzahlung_Handyzahlung_.jpg)

## Was sagen die Handelsverbände zur Kartenzahlungspflicht?

Die Kritik der Handelsverbände richtet sich nicht gegen die Kartenzahlung selbst, sondern gegen die laufenden Kosten. Der [Handelsverband Deutschland (HDE)](https://einzelhandel.de/presse/aktuellemeldungen/15352-digitale-zahlungsmittel-handelsverband-lehnt-akzeptanzpflicht-ab)und weitere Branchenvertreter verweisen auf Gerätekosten und Transaktionsgebühren, die bei jeder Zahlung anfallen. Der HDE fordert unter anderem, die Frage der Weitergabe von Kartengebühren erneut zu verhandeln.

Der Einwand trifft genau die Betriebe, die mit kleinen Bons arbeiten: Sie verlieren mit dem Mindestbetrag ihr Steuerungsinstrument und spüren die Gebührenstruktur am stärksten. Ob der Gesetzentwurf hier noch nachjustiert, ist offen.

## Checkliste: So bereitest Du Dich vor

Das Eckpunktepapier ist noch kein Gesetz und der Kabinettsbeschluss steht aus. Weil das Inkrafttreten aber für 2027 geplant ist, bleibt wenig Vorlauf. Diese Schritte helfen Dir, vorbereitet zu sein:

- ☐ **Durchschnittsbon ermitteln:** Wie hoch ist Dein durchschnittlicher Bon? Davon hängt ab, welches Gebührenmodell für Dich günstig ist.
- ☐ **Konditionen nach Fixanteil vergleichen:** Nicht nur auf den Prozentsatz achten, sondern auf die Gebühr pro Transaktion. Bei kleinen Beträgen entscheidet sie über die Gesamtkosten.
- ☐ **[Kartenlesegerät wählen](https://www.tillhub.de/unzer-kartenterminals/)** – stationär an der Kasse oder mobil für Außer-Haus, Lieferung und Marktstand.
- ☐ **Kasse und Terminal zusammen denken:** Wird der Betrag automatisch ans Terminal übergeben, entfallen Tippfehler und der Kassiervorgang wird in Stoßzeiten schneller. Bei [Tillhub POS Go](https://www.tillhub.de/mobile-kasse/) sind Kasse, Kartenterminal, Scanner und Bondrucker bereits in einem Gerät kombiniert.
- ☐ **Europäisches Verfahren prüfen:** Akzeptiert Dein Terminal mindestens ein etabliertes europäisches Verfahren wie die Girocard?
- ☐ **Mindestbeträge und Aufschläge abbauen:** Preisauszeichnung, Speisekarte, Türaufkleber und Kasseneinstellungen prüfen. Beides soll künftig unzulässig sein.
- ☐ **Rückfallebene klären:** Was passiert bei Netzausfall? Terminals mit Mobilfunk-Fallback oder Offline-Funktion beugen Umsatzausfällen vor.
- ☐ **[Mitarbeiter schulen](https://www.blog.tillhub.de/mitarbeiter-richtig-einarbeiten)** – kontaktloses Bezahlen, Wallet-Zahlung, Trinkgeld am Terminal, Storno.
- ☐ **[Kartenzahlung sichtbar bewerben](https://www.blog.tillhub.de/umsatz-kartenzahlung)** – Aufkleber an der Tür und Hinweis im Google-Business-Profil.
- ☐ **Entwicklungen verfolgen:** Kabinettsbeschluss und Gesetzentwurf stehen noch aus. Behalte die Kommunikation des BMF im Blick, insbesondere zum Zuschnitt der Härtefallklausel.

## Fazit: Die Richtung steht, das Gesetz noch nicht

Mit dem Eckpunktepapier vom September 2026 ist aus der jahrelangen Debatte ein konkretes Vorhaben geworden. Bargeld bleibt, eine digitale Bezahloption kommt dazu. Kabinettsbeschluss und Gesetzentwurf sind für 2026 geplant, das Inkrafttreten für 2027, Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen.

Für kleine Betriebe zählt vor allem, was nicht kommt: keine Umsatzgrenze, keine Branchenausnahme, kein Mindestbetrag. Wer heute mit „Karte ab 10 Euro“ arbeitet, verliert dieses Instrument und sollte die eigenen Konditionen früh prüfen, statt sie unter Zeitdruck zu unterschreiben.

Lasse Dich jetzt kostenlos und unverbindlich zu unseren [Terminals](https://www.tillhub.de/unzer-kartenterminals/) und zu [POS Go](https://www.tillhub.de/mobile-kasse/) beraten.

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## FAQ: Kartenzahlungspflicht in Deutschland

### Ist Kartenzahlung in Deutschland Pflicht?

Derzeit nicht. Es gibt nur Einzelregelungen, etwa für neue öffentliche E-Ladepunkte und in einzelnen Kommunen für Taxis. Eine allgemeine Pflicht ist über ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums vom September 2026 geplant, aber noch nicht beschlossen.

### Ab wann gilt die Kartenzahlungspflicht?

Das Inkrafttreten ist für 2027 vorgesehen. Kabinettsbeschluss und Gesetzentwurf sollen noch im Laufe des Jahres 2026 folgen, anschließend müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ein konkreter Stichtag steht deshalb noch nicht fest.

### Gibt es eine Umsatzgrenze für kleine Betriebe?

Nein. Die Pflicht soll unabhängig von Größe und Jahresumsatz gelten. Kleinstunternehmer, Kioske, Spätis und kleine Imbisse sind grundsätzlich nicht befreit. Geprüft werden lediglich Härtefallklauseln bei fehlender technischer Infrastruktur, etwa unzureichender Netzabdeckung im ländlichen Raum.

### Darf ich einen Mindestbetrag für Kartenzahlung verlangen?

Heute ja, nach den Eckpunkten künftig nicht mehr. Die digitale Zahlung darf nicht erst ab einem bestimmten Warenwert erlaubt sein; Kartenzahlung muss auch beim einzelnen Kaffee oder Brötchen möglich sein. Auch Aufschläge für Kartenzahlung sollen unzulässig sein.

### Sind Vereine von der Kartenzahlungspflicht betroffen?

Reine nichtkommerzielle Organisationen sollen ausgenommen sein, etwa Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände, ebenso Gelegenheitsmärkte wie Flohmärkte und Dorffeste. Bei dauerhaftem wirtschaftlichem Betrieb, etwa einem ganzjährig geöffneten Vereinsheim, ist die Einordnung differenzierter.

### Muss ich weiterhin Bargeld annehmen?

Ja. Das Vorhaben heißt ausdrücklich „Bargeld plus mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit“. Zusätzlich stärkt die geplante EU-Bargeld-Verordnung die Pflicht, Bargeld zu akzeptieren, sodass pauschale „No Cash“-Schilder voraussichtlich unzulässig werden.

***Hinweis:** Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Der Stand des Gesetzgebungsverfahrens kann sich ändern. Für verbindliche Auskünfte zu Deiner individuellen Situation wende Dich bitte an Deinen Steuerberater oder die zuständige Behörde.*

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 Veröffentlicht von [Kathrin Spaeth](https://www.blog.tillhub.de/author/kathrin)  am 11. September 2025 , aktualisiert am 12. Oktober 2026

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