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title: "Kassenpflicht Imbiss 2028: Bin ich betroffen?"
description: "Imbiss, Foodtruck oder Marktstand als Kleinunternehmer: Erfahre, ob die geplante Kassenpflicht ab 2028 Dich betrifft – mit Rechenbeispiel & Checkliste."
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# Kassenpflicht Imbiss 2028: Bin ich betroffen?

Imbiss, Foodtruck oder Marktstand als Kleinunternehmer: Erfahre, ob die geplante Kassenpflicht ab 2028 Dich betrifft – mit Rechenbeispiel & Checkliste.

![Tillhub Blogartikel: Kassenpflicht Imbiss](https://www.blog.tillhub.de/hs-fs/hubfs/Kassenpflicht-Imbiss.jpg?width=943&height=629&name=Kassenpflicht-Imbiss.jpg)

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**Döner, Bratwurst, Burger – Dein Imbiss läuft gut, und Du fragst Dich jetzt: Betrifft mich die geplante Kassenpflicht?** Ab 2028 soll sie für Betriebe gelten, die 2027 mehr als **100.000 Euro Gesamtumsatz** und mehr als **12.000 Euro Barumsatz** erzielen. Zwei Zahlen, die im Imbiss-Alltag leicht überschätzt werden, gerade weil sie sich zunächst nach "großer Firma" und nicht nach kleinem Imbiss-Stand anhören.

Gerade als Kleinunternehmer, der die Theke allein oder mit wenig Personal führt, kann man schneller über diese Grenzen rutschen, als die Tageskasse vermuten lässt.

Teil der Themenreihe

### Registrierkassenpflicht Deutschland

Dieser Artikel ist die Imbiss-Vertiefung zur geplanten Kassenpflicht in Deutschland ab 2028. Die vollständige Chronologie, alle Verbandskritik und Details zu Vereinen, Einzelhandel und Dienstleistung findest Du im Leitartikel.

[Zum Leitartikel: Registrierkassenpflicht Deutschland](https://www.blog.tillhub.de/registrierkassenpflicht-deutschland)

Inhaltsverzeichnis

- [Muss mein Imbiss aktuell eine Kasse mit TSE haben?](https://www.blog.tillhub.de/kassenpflicht-imbiss-2028-bin-ich-betroffen#imbiss-kassenpflicht-aktuell)
- [Aktueller Stand: Ist die Kassenpflicht schon Gesetz oder erst ein Entwurf?](https://www.blog.tillhub.de/kassenpflicht-imbiss-2028-bin-ich-betroffen#kassenpflicht-imbiss-status-gesetz-oder-entwurf)
- [Die 100.000-Euro-Umsatzgrenze: Was das für Deinen Imbiss bedeutet](https://www.blog.tillhub.de/kassenpflicht-imbiss-2028-bin-ich-betroffen#100000-euro-grenze-imbiss-beispiel)
- [Die 12.000-Euro-Bargeldgrenze: Rettung für Deinen Imbiss?](https://www.blog.tillhub.de/kassenpflicht-imbiss-2028-bin-ich-betroffen#12000-euro-barumsatz-grenze-imbiss)
- [Kleinunternehmer-Imbiss: Zwei Regeln, die aufeinandertreffen](https://www.blog.tillhub.de/kassenpflicht-imbiss-2028-bin-ich-betroffen#kleinunternehmer-imbiss-kassenpflicht)
- [Sonderfälle: Mobile Stände, Saisonbetrieb und Härtefälle](https://www.blog.tillhub.de/kassenpflicht-imbiss-2028-bin-ich-betroffen#sonderfaelle-imbiss-mobil-saisonal)
- [So bereitest Du Deinen Imbiss jetzt vor](https://www.blog.tillhub.de/kassenpflicht-imbiss-2028-bin-ich-betroffen#imbiss-vorbereitung-jetzt)
- [FAQ: Kassenpflicht für Imbisse](https://www.blog.tillhub.de/kassenpflicht-imbiss-2028-bin-ich-betroffen#faq-kassenpflicht-imbiss)

## Muss mein Imbiss aktuell eine Kasse mit TSE haben?

Kurz und klar: **Nein, Stand 2026 nicht.** Ob Du einen Dönerstand an der Hauptstraße, einen Foodtruck für Festivals oder eine Bratwurstbude auf dem Wochenmarkt betreibst, eine generelle Kassenpflicht gibt es in Deutschland aktuell nicht. Du darfst Deine Theke weiterhin mit einer offenen Ladenkasse führen, wenn Du das möchtest.

Der Haken dabei: Wer ohne elektronische Kasse arbeitet, muss jede einzelne Einnahme von Hand aufzeichnen – jede Portion Pommes, jeden Döner, jedes Kaltgetränk. Bei einem Imbiss mit Mittagsstoßzeit und mehreren hundert Vorgängen am Tag ist das in der Praxis kaum noch zu stemmen. Die meisten Imbissbetreiber nutzen deshalb schon längst ein [elektronisches Kassensystem](https://www.tillhub.de/gobd-kasse/).

Das gilt im Übrigen für die gesamte Gastronomiebranche: Auch bei der **Kassenpflicht Gastronomie** allgemein – also für Restaurants, Cafés und Bars – ist aktuell eine Kasse noch nicht verpflichtend. Aber Achtung: Solltest Du eine elektronische Kasse verwenden, muss diese [KassenSichV-konform](https://www.blog.tillhub.de/kassensichv) sein und über eine [TSE](https://www.blog.tillhub.de/tse) verfügen.  

## Aktueller Stand: Ist die Kassenpflicht schon Gesetz oder erst ein Entwurf?

Die Registrierkassenpflicht ist noch kein fertiges Gesetz, aber auch kein loser Vorschlag mehr. Am **23. September 2026** hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum sogenannten „Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen" beschlossen. Geplanter Start des 2. Kassengesetzes: **1. Januar 2028**, mit **2027 als entscheidendem Bemessungsjahr**.

### Kassenpflicht: Noch nicht final

Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich Details ändern. Die ausführliche Chronologie von Aktionsplan über Referentenentwurf bis Kabinettsbeschluss findest Du im [Leitartikel zur Registrierkassenpflicht Deutschland](https://www.blog.tillhub.de/registrierkassenpflicht-deutschland).

Für Deinen Imbiss heißt das: Du musst jetzt nicht sofort handeln oder in Aktionismus ausbrechen, Du solltest das Thema aber auch nicht komplett abhaken oder auf die lange Bank schieben, denn 2027 ist bereits das Jahr, dessen Umsätze zählen wird – und das ist näher, als es sich anfühlt.

## Die 100.000-Euro-Umsatzgrenze: Was das für Deinen Imbiss bedeutet

Die Grenze selbst klingt nach "großer Betrieb". Auf einen Imbiss heruntergerechnet, ist sie das aber nicht – und gerade als **Kleinunternehmer** solltest Du hier genau hinschauen, denn die 100.000-Euro-Schwelle hat mit dem Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG nichts zu tun. Beide Regelungen laufen unabhängig voneinander.

### Die 100.000-Euro-Modellrechnung: schneller erreicht, als man denkt

Rechne es einmal für Deinen eigenen Imbiss durch, es dauert keine Minute – auch wenn es sich dabei nur um ein Modellbeispiel handelt, keinen belegten Branchendurchschnitt. Ein schneller Snack für 8 Euro, dazu ein Getränk für 3 Euro: Schon liegt der Durchschnittsbon bei **11 Euro**. Bei rund 300 Öffnungstagen im Jahr reichen **30 Gäste am Tag** noch nicht ganz – Du landest bei rund 99.000 Euro. Schon ein einziger Gast mehr pro Tag, also im Schnitt **31 Gäste**, reicht aber aus, um die 100.000-Euro-Marke zu knacken. Zwischen "knapp drunter" und "offiziell drüber" liegt also nicht viel mehr als ein zusätzlicher Döner am Tag.

Damit Du siehst, wie stabil dieses Ergebnis ist, lohnt sich der Blick auf den Tagesumsatz statt auf den einzelnen Bon. Auch hier gilt: Die Zahlen sind zur Veranschaulichung gewählt. Ob Du am Ende darüber oder darunter landest, entscheidet Dein ganz eigener Imbiss-Alltag: die Dönerbude an der Bahnhofstraße mit Mittagsschlange tickt anders als der Grillstand in der Nebenstraße, der erst ab 17 Uhr öffnet. Ein verregneter Dienstag im Januar füllt die Kasse anders als ein Festival-Wochenende im Sommer und ob auf der Karte nur Pommes stehen oder auch Burger, Kaffee-Spezialitäten und Softdrinks, macht am Ende ebenfalls einen Unterschied.

| Szenario | Tagesumsatz | Hochrechnung Jahresumsatz |
| --- | --- | --- |
| Fast durchgehend geöffnet, nur an den wichtigsten Feiertagen zu (ca. 355 Öffnungstage) | 275 € | 275 € × 355 Tage ≈ 97.625 € |
| Mit einem festen Ruhetag pro Woche (ca. 313 Öffnungstage) | 275 € | 275 € × 313 Tage ≈ 86.075 € |
| Realistischer Mix: 52 starke Tage jährlich (z. B. Samstage) zu 400 €, restliche 303 Tage zu 275 € | Ø ca. 293 € | (52 × 400 €) + (303 × 275 €) ≈ 104.125 € |

Beide Rechenwege, ob über den einzelnen Bon oder über den Tagesumsatz, landen in derselben Größenordnung, und die Tabelle oben zeigt, wie fein die Grenze dabei verläuft. Mit 355 Öffnungstagen bleibst Du bei 275 Euro Tagesumsatz noch knapp drunter, mit nur einem festen Ruhetag pro Woche sogar deutlich drunter. Aber schon 52 etwas stärkere Tage im Jahr, zum Beispiel Samstage mit mehr Laufkundschaft, reichen aus, um die 100.000-Euro-Marke zu überspringen. Das ist kein Umsatz, der nach "Großbetrieb" aussieht. Es ist der Umsatz eines Imbisses, der einfach läuft, oft als Ein-Personen-Betrieb oder mit einer Teilzeitkraft und bei dem ein paar gute Samstage im Jahr den Unterschied machen können, ob die Grenze fällt oder nicht.

![Kassenpflicht Imbiss: Viele Gäste am Imbiss](https://www.blog.tillhub.de/hs-fs/hubfs/Kassenpflicht-Imbiss-umsatz-pro-gast.jpg?width=550&height=358&name=Kassenpflicht-Imbiss-umsatz-pro-gast.jpg)

 

Entscheidend ist dabei: Es zählt der **Gesamtumsatz**, also nicht nur das, was über die Ladentheke in bar fließt. Kartenzahlungen, Lieferando-Umsätze, Caterings für Firmenfeiern, all das zählt in den Gesamtumsatz hinein. Wer zusätzlich zum Thekenverkauf noch Partyservice oder Lieferdienst anbietet, erreicht die Grenze oft schneller, als er denkt.

Diese Umsatzgrenze gilt im Übrigen branchenübergreifend für die gesamte **Kassenpflicht Gastronomie**, ob Imbiss, Café oder Restaurant, der Maßstab ist derselbe. Was den Imbiss von vielen anderen Gastro-Betrieben unterscheidet, ist eher die zweite Grenze: der Barumsatz.

## Die 12.000-Euro-Bargeldgrenze: Rettung für Deinen Imbiss?

Hier wird es für Imbisse besonders spannend, denn diese Branche ist traditionell bargeldintensiv. Der Gesetzentwurf sieht vor: Wer 2027 zwar über 100.000 Euro Gesamtumsatz liegt, aber **weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr** hat, wäre von der Kassenpflicht ausgenommen.

12.000 Euro Barumsatz im Jahr sind umgerechnet knapp **33 Euro pro Tag**. Für den klassischen Cash-Only-Imbiss ohne Kartenterminal und Trinkgeldglas neben der Kasse ist diese Grenze in der Praxis fast nie erreichbar. Wer 275 Euro Tagesumsatz macht und davon 80 oder 90 Prozent in bar kassiert, liegt bei 220 bis 250 Euro Barumsatz pro Tag. Hochgerechnet aufs Jahr sind das weit über 70.000 Euro Barumsatz; die 12.000-Euro-Schwelle ist dann längst durchbrochen, und zwar um ein Vielfaches.

Zwei Imbiss-Typen im Vergleich zeigen, wie unterschiedlich die Ausgangslage ist:

| Imbiss-Typ | Zahlungsmix | Geschätzter Barumsatz/Jahr | 12.000-€-Ausnahme realistisch? |
| --- | --- | --- | --- |
| Klassischer Cash-Only-Imbiss | ca. 85 % bar, 15 % Karte | ca. 85.000 € (bei 100.000 € Gesamtumsatz) | ❌ Nein, weit über der Grenze |
| Imbiss mit Kartenterminal/POS Go | ca. 40 % bar, 60 % Karte | ca. 40.000 € (bei 100.000 € Gesamtumsatz) | ❌ Nein, aber deutlich geringerer Barumsatz |
| Imbiss mit starkem Lieferando-/Caterings-Anteil | ca. 20 % bar, 80 % digital/Rechnung | ca. 20.000 € (bei 100.000 € Gesamtumsatz) | ❌ Nein, aber nah an der Grenze |

Das ernüchternde Fazit: Für die meisten Imbisse mit nennenswertem Thekengeschäft greift die 12.000-Euro-Ausnahme in der Praxis kaum. Sie wurde ursprünglich eingeführt, um Betriebe mit überwiegend unbarem Umsatz zu entlasten, wie etwa Handwerksbetriebe, die fast nur per Überweisung bezahlt werden. Ein Imbiss, bei dem die Kundschaft an der Theke mit Scheinen bezahlt, ist genau das Gegenteil dieses Falls.

Was daraus praktisch folgt: Je mehr Du Deinen Kartenanteil erhöhst, desto geringer wird Dein Barumsatz und damit sinkt wiederum zumindest theoretisch die Wahrscheinlichkeit, über die 12.000-Euro-Schwelle zu rutschen.

Realistisch wird das die Registrierkassenpflicht bei einem umsatzstarken Imbiss aber kaum verhindern, es verschiebt nur die Zahlen. Wichtiger ist der andere Effekt: Ein [mobiles Kassensystem wie POS Go](https://www.tillhub.de/mobile-kasse/) mit integriertem Kartenterminal macht Dich unabhängig davon, ob die Ausnahme am Ende greift oder nicht, weil Du dann ohnehin schon TSE-konform kassierst.

## Kleinunternehmer-Imbiss: Zwei Regeln, die aufeinandertreffen

Viele Imbissbetreiber starten als[Kleinunternehmer nach § 19 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html) – gerade in der Gründungsphase, wenn der Dönerstand oder [Foodtruck](https://www.blog.tillhub.de/selbstaendig-machen-mit-foodtruck)noch im Aufbau ist. Hier lohnt sich ein genauer Blick, denn zwei völlig unterschiedliche Regelungen überschneiden sich bei fast derselben Zahl, was leicht zu Verwechslungen führt.

Die **Kleinunternehmerregelung** funktioniert seit der Reform zum 1. Januar 2025 so: Du bist Kleinunternehmer, wenn Dein Umsatz im Vorjahr nicht mehr als **25.000 Euro** betrug und Du im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über **100.000 Euro** liegst. Überschreitest Du die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr, wechselst Du sofort in die Regelbesteuerung und zwar ohne Übergangsfrist.

Die **geplante Kassenpflicht** arbeitet mit einer ähnlichen 100.000-Euro-Zahl, aber in einem komplett anderen System: Hier zählt der Gesamtumsatz des Bemessungsjahres 2027, verknüpft mit der 12.000-Euro-Barumsatz-Schwelle, unabhängig davon, ob Du umsatzsteuerlich Kleinunternehmer bist oder nicht.

### Wichtig: Kleinunternehmerstatus schützt nicht vor der Kassenpflicht

Ein verbreitetes Missverständnis: Wer umsatzsteuerlich Kleinunternehmer ist, denkt oft, er sei automatisch auch von der Kassenpflicht ausgenommen. Das ist nicht der Fall. Die beiden Regelungen prüfen unterschiedliche Zeiträume und unterschiedliche Kriterien.

 

Ein Imbiss, der 2027 die 100.000-Euro-Gesamtumsatzgrenze und die 12.000-Euro-Barumsatzgrenze überschreitet, fällt unter die geplante Kassenpflicht und zwar für die nächsten drei Jahre – ganz unabhängig vom umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerstatus im selben oder einem anderen Jahr.

Praktisch heißt das für Deinen Imbiss: Gerade im Übergang vom Kleinunternehmer zum "normalen" Unternehmer, also genau in der Wachstumsphase, in der viele Imbissbetriebe gerade stecken, lohnt sich eine Doppelprüfung. Einmal die umsatzsteuerliche Frage ("Bleibe ich 2027 unter 100.000 Euro Gesamtumsatz?") und einmal die Kassenpflicht-Frage ("Liegt mein Barumsatz 2027 über 12.000 Euro?"). Beide Antworten können unterschiedlich ausfallen, und beide haben unabhängig voneinander Konsequenzen für Deinen Imbiss.

## Sonderfälle: Mobile Stände, Saisonbetrieb und Härtefälle

Hier liegt die eigentliche Unsicherheit für Imbissbetreiber: nicht in den Grenzwerten selbst, sondern in den Betriebsformen, die der Gesetzentwurf kaum mitdenkt.

### Imbisswagen ohne festen Standort

Du fährst heute auf den Wochenmarkt in der einen Stadt, übermorgen aufs Firmenevent in der nächsten Stadt? Rechtlich ändert der wechselnde Standort nichts an Deiner Umsatzpflicht, der Gesamt- und Barumsatz werden über das Jahr zusammengerechnet, unabhängig davon, wo Du jeweils gestanden hast. Praktisch aber wird es technisch anspruchsvoller: Ein TSE-gesichertes Kassensystem muss auch unterwegs, ohne festen Internetanschluss und bei wechselnder Stromversorgung funktionieren.

### Volksfest- und Weihnachtsmarkt-Saisonbetrieb

Besonders unangenehm wird die sogenannte **Drei-Jahres-Bindung** für saisonale Betriebe. Wer die Grenzen in einem starken Jahr überschreitet, z.B. durch einen besonders profitablen Weihnachtsmarkt-Winter oder eine Festival-Saison mit vollen Kassen, bleibt für mindestens drei Jahre kassenpflichtig. Auch wenn der nächste Winter deutlich schwächer ausfällt. Für Betreiber, die stark schwankende Saisonumsätze haben, kann ein einziges gutes Jahr also mehrjährige Pflichten auslösen, die sich an schwächeren Jahren nicht mehr orientieren.

![Kassenpflicht Imbiss bei Saisonbetrieb - Imbisswagen auf Volksfest](https://www.blog.tillhub.de/hs-fs/hubfs/kassenpflicht-volksfeste.jpg?width=550&height=410&name=kassenpflicht-volksfeste.jpg)

### Standorte ohne Stromanschluss

Ein Imbisswagen auf einer Wiese ohne Stromanschluss, betrieben über Generator oder Powerbank, steht vor einer praktischen Hürde: TSE und Kassensoftware brauchen eine verlässliche Stromversorgung. Das ist lösbar, aber ein zusätzlicher Planungsaufwand, den ein stationärer Imbiss nicht hat.

### ⚠️ Offener Punkt: Keine Ausnahmeregelung für mobile Gastronomie in Deutschland

Anders als in Österreich, wo seit 2016 Ausnahmen für mobile Verkaufsformen und Standorte ohne Stromversorgung gelten, sieht der deutsche Gesetzentwurf solche Regelungen bislang nicht vor.

 

Die im Kabinettsbeschluss angekündigten Härtefallregelungen per Rechtsverordnung betreffen bisher andere Fälle, etwa Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder die Direktvermarktung in der Landwirtschaft.

 

Eine Ausweitung auf Imbisse, Foodtrucks oder mobile Gastronomie ist nicht ausgeschlossen, aber bisher auch nicht in Sicht. Verlass Dich also für Deine Planung lieber nicht darauf.

Für Dich als Imbissbetreiber heißt das in der Praxis: Plane lieber so, als würde keine Sonderregelung kommen, und lass Dich positiv überraschen, falls doch noch eine eingeführt werden sollte.

## So bereitest Du Deinen Imbiss jetzt vor

Du musst heute noch nichts umstellen. Aber eine kurze Selbstprüfung lohnt sich, damit Dich das Bemessungsjahr 2027 nicht überrascht.

1. **Schritt 1 – Gesamtumsatz grob schätzen:** Liegt Dein Jahresumsatz aus Thekenverkauf, Lieferdienst, Catering und Events zusammen schon heute nah an oder über 100.000 Euro? Rechne dafür nicht nur die ruhigen Monate, sondern auch Deine stärksten Wochen hoch.
2. **Schritt 2 – Barumsatz-Anteil ehrlich prüfen:** Wie viel Prozent Deines Umsatzes kommt tatsächlich in bar über die Theke? Bei den meisten Imbissen mit klassischem Thekengeschäft wird das deutlich über der 12.000-Euro-Grenze liegen. Wenn Du [Kartenzahlungen](https://www.blog.tillhub.de/kartenzahlungspflicht-in-deutschland) schon anbietest, schau Dir Deine Zahlungsstatistik der letzten 12 Monate an, die meisten [Imbiss Kassensysteme](https://www.tillhub.de/kassensysteme-imbiss/) liefern diese Aufschlüsselung automatisch.
3. **Schritt 3 – Kassensystem-Check:** Arbeitest Du noch mit einer offenen Ladenkasse oder einem System ohne TSE? Dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Dich unverbindlich über [GoBD-konforme Kassensysteme](https://www.tillhub.de/gobd-kasse/) zu informieren, ganz unabhängig davon, ob die Pflicht 2028 für Dich greift oder nicht. Gerade für mobile und wechselnde Standorte lohnt sich ein Blick auf [POS Go](https://www.tillhub.de/mobile-kasse/): Kasse, Kartenterminal, Scanner und Bondrucker in einem Gerät, das auch unterwegs funktioniert.

### Jetzt vorsorgen, statt 2027 in Eile zu geraten

Egal ob die Kassenpflicht am Ende für Deinen Imbiss greift: Mit einer [GoBD-konformen Kasse von Tillhub](https://www.tillhub.de/gobd-kasse/) bist Du schon heute auf der sicheren Seite, sparst Dir die Hektik zum Stichtag und hast Deine Umsätze lückenlos im Blick, egal ob an einem festen Standort oder mobil.

## Fazit: Kassenpflicht für Imbisse

Aktuell gibt es keine Kassenpflicht für Deinen Imbiss. Ab 2028 könnte sich das ändern, wenn Du 2027 mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz und mehr als 12.000 Euro Barumsatz erzielst und gerade die zweite Grenze wird bei den meisten bargeldintensiven Imbissbetrieben überschritten. Als Kleinunternehmer solltest Du zusätzlich im Blick behalten, dass die umsatzsteuerliche 100.000-Euro-Grenze und die Kassenpflicht-Grenze zwar ähnlich aussehen, aber unabhängig voneinander laufen. Mobile Stände, Saisonbetrieb und Standorte ohne Stromanschluss bringen zusätzliche praktische Fragen mit sich, auf die der Gesetzentwurf bislang keine Antwort gibt.

Das Gesetz ist noch nicht final: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Wer schon jetzt auf ein TSE-gesichertes System umstellt, ist unabhängig vom Ausgang bestens vorbereitet.

Du willst wissen, ob Dein Imbiss konkret betroffen ist, oder suchst eine mobile Kassenlösung oder ein Kartenterminal? Wir beraten Dich kostenfrei und unverbindlich.

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## FAQ: Kassenpflicht für Imbisse

### Muss ich als Imbiss-Betreiber jetzt schon eine Kasse mit TSE haben?

Nein. Stand 2026 gibt es keine allgemeine Kassenpflicht in Deutschland. Du darfst eine offene Ladenkasse führen, musst dann aber jede Einnahme einzeln von Hand aufzeichnen. Bei einem Imbiss mit mehreren hundert Vorgängen am Tag ist das in der Praxis kaum zu stemmen.

### Ab wann könnte die Kassenpflicht für meinen Imbiss gelten?

Frühestens ab dem 1. Januar 2028, und nur dann, wenn Du im Bemessungsjahr 2027 sowohl mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz als auch mehr als 12.000 Euro Barumsatz erzielst. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 23. September 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen.

### Wie schnell erreicht ein Imbiss die 100.000-Euro-Grenze?

Schneller, als viele denken. Ein Imbiss mit rund 275 Euro Tagesumsatz liegt bei durchgehendem Betrieb bereits nahe an der Grenze – umgerechnet auf einen Döner mit Getränk für etwa 8 Euro sind das gerade 34 Portionen am Tag. Wichtig: Es zählt der Gesamtumsatz, also auch Lieferdienst-, Catering- und Kartenumsätze, nicht nur das Bargeld an der Theke.

### Hilft mir die 12.000-Euro-Barumsatz-Grenze als Imbiss wirklich?

In den meisten Fällen kaum. Die Ausnahme wurde eingeführt, um Betriebe mit überwiegend unbarem Umsatz zu entlasten. Ein klassischer Cash-Only-Imbiss mit hohem Thekenanteil in bar liegt bei einem Gesamtumsatz über 100.000 Euro meist weit über der 12.000-Euro-Schwelle. Je höher Dein Kartenanteil, desto eher kommst Du in die Nähe der Ausnahme – ein Garant ist das aber nicht.

### Schützt mich der Kleinunternehmerstatus vor der Kassenpflicht?

Nein. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung (Grenzen seit 2025: 25.000 Euro Vorjahresumsatz, 100.000 Euro laufendes Jahr) und die geplante Kassenpflicht sind zwei unabhängige Regelungen, auch wenn beide mit einer 100.000-Euro-Zahl arbeiten. Ob Du umsatzsteuerlich Kleinunternehmer bist oder nicht, ändert nichts daran, ob Dein Imbiss 2027 die Kassenpflicht-Grenzen überschreitet.

### Gibt es eine Sonderregelung für mobile Imbisswagen oder Marktstände?

Bisher nicht explizit. Anders als in Österreich, wo seit 2016 Ausnahmen für mobile Verkaufsformen und Standorte ohne Stromanschluss gelten, sieht der deutsche Gesetzentwurf solche Regelungen aktuell nicht vor. Die angekündigten Härtefallregelungen per Rechtsverordnung betreffen bislang andere Fälle wie Vertrauenskassen in der Landwirtschaft. Eine Ausweitung auf mobile Gastronomie ist derzeit offen und sollte nicht als sicher angenommen werden.

### Was passiert, wenn mein Umsatz nur in der Saison hoch ist?

Das kann besonders unangenehm werden. Überschreitest Du die Grenzen einmal, etwa durch eine starke Weihnachtsmarkt- oder Festival-Saison, greift die sogenannte Drei-Jahres-Bindung: Du bleibst dann für mindestens drei Jahre kassenpflichtig, auch wenn die Folgesaisons schwächer ausfallen. Für stark schwankende Saisonbetriebe ist das ein wichtiger Punkt bei der Planung.

***Hinweis:** Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu Deiner individuellen Situation wende Dich bitte an Deinen Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde.*

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 Veröffentlicht von [Kathrin Spaeth](https://www.blog.tillhub.de/author/kathrin)  am 14. Oktober 2026 , aktualisiert am 14. Oktober 2026

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